2456/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.06.2009
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Anfrage

 

des Abgeordneten KO Strache

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Kosten der Bundesbetreuung von 1999 bis 2004

 

 

Im Grundversorgungsgesetz - Bund wird die Grundversorgung von Asylwerbern im Zulassungsverfahren und bestimmten anderen Fremden geregelt.

Der § 2. Abs.1 besagt: „Der Bund leistet Asylwerbern im Zulassungsverfahren Versorgung in einer Betreuungseinrichtung des Bundes (§ 1 Z 5). Darüber hinaus sorgt der Bund im gleichen Ausmaß für Fremde, deren Asylantrag im Zulassungsverfahren

1.   zurückgewiesen oder

2.   abgewiesen wurde, wenn der Berufung die aufschiebende Wirkung aberkannt wurde, solange ihr diese nicht wieder zuerkannt wird, bis diese das Bundesgebiet verlassen, solange sie in einer Betreuungseinrichtung des Bundes untergebracht sind. (…)“

 

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

 

Anfrage:

 

1.     Wie hoch waren die Kosten für die Bundesbetreuung aufgegliedert auf die Jahre 1999 bis 2004?

2.     Wie viele Fremde wurden aufgegliedert auf die Jahre 1999 bis 2004 in Bundesbetreuung untergebracht?

3.     Wie viele Fremde wurden aufgegliedert auf die einzelnen Bundesländer im Jahr 1999 in Bundesbetreuung untergebracht?

4.     Wie viele Fremde wurden aufgegliedert auf die einzelnen Bundesländer im Jahr 2000 in Bundesbetreuung untergebracht?

5.     Wie viele Fremde wurden aufgegliedert auf die einzelnen Bundesländer im Jahr 2001 in Bundesbetreuung untergebracht?

6.     Wie viele Fremde wurden aufgegliedert auf die einzelnen Bundesländer im Jahr 2002 in Bundesbetreuung untergebracht?


7.     Wie viele Fremde wurden aufgegliedert auf die einzelnen Bundesländer im Jahr 2003 in Bundesbetreuung untergebracht?

8.     Wie viele Fremde wurden aufgegliedert auf die einzelnen Bundesländer im Jahr 2004 in Bundesbetreuung untergebracht?