2458/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.06.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Herbert, Mag. Stefan, Dr. Hübner

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

betreffend des Internetprojektes Google Street View.

 

 

Die Wiener Zeitung berichtet in einem Artikel vom 16.04.2009 folgendes:

 

Wien.Der Plan von Google, Fotos von Österreichs Straßen und Plätzen ins Internet zu stellen, wird hierzulande unterschiedlich aufgenommen. Während die Datenschutzkommission laut "orf.at" bereits grünes Licht für die Aktion gegeben hat, ortet Hans Zeger von der Arge Daten einen Verstoß gegen die Datenschutzbestimmungen. Das neue Tool, genannt Google Street View, könnte auch dem Recht auf das eigene Bild zuwiderlaufen, wenn durch die Veröffentlichung der Bilder berechtigte Interessen des Abgebildeten verletzt werden. Fraglich ist auch, ob das Fotografieren von Grundstücken nicht einen Eingriff in die Privatsphäre darstellt.

 

Der Kurier vom 07.03.2009 berichtet folgendes:

„(…)England: Militärbasis durch Google enttarnt Durch eine Aktualisierung des Bildmaterials auf dem Online-Globus "Google Earth" wurde der Standort einer geheimen britischen Militärbasis offenbart. Hochauflösende Bilder der Zentrale der britischen Nuklearstreitkräfte, zuvor unkenntlich gemacht, waren öffentlich zugänglich. (…)“

 

Schon am 17.11.2008 hat die Zeitschrift Focus (Nr. 47) auf Probleme bezüglich „Google-Earth“ und „Google-Street-View“ aufmerksam gemacht:

„Thilo Weichert hat Großes vor. Schleswig-Holsteins Datenschutzbeauftragter will dem Datenkraken Google die Fangarme stutzen. Dafür zieht der Rebell von Kiel derzeit gegen Street View ins Feld, den umstrittenen Geodienst des Suchmaschinenriesen (s. Kasten). Der soll im Frühjahr 2009 in Deutschland starten. Weshalb immer noch eine Flotte schwarzer Autos Häuserzüge ablichtet, um die Fotos der Straßenansichten dann im Web zu veröffentlichen.

 

Weichert gibt allen Widerspenstigen eine Verteidigungswaffe an die Hand. Wer sein Eigenheim oder Mietshaus nicht im Bild haben will, soll in seinem Vorgarten ein Verbotsschild aufstellen. Die Druckvorlage dafür hält seine Behörde im Web parat: ein schwarzer Google-Wagen, rot eingekreist vom Slogan "Keine Bilder für Google Street View!" An solchen Orten, so die Theorie, müsse der US-Konzern seine 360-Grad-Kameras auf den Autodächern beim Vorbeifahren abschalten oder zumindest die Bilder anschließend löschen.

Der tapfere Datenschützer steht mit seinem Pappschild nicht allein auf weiter Flur. Die 5000-Seelen-Gemeinde Molfsee bei Kiel galoppiert mit dem deutschen Amtsschimmel ins Gefecht und verbietet als erste Gemeinde Googles Fotosafari bei sich. Die Aktion stelle laut Straßenverkehrsordnung eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar, lautet die Begründung. Andere Kommunen setzen aufs selbe Pferd und prüfen ein Verbot, etwa das oberbayerische Gräfelfing. In München fordern gerade Politiker einen Stadtratsbeschluss gegen Google. Und auch Datenschützer schleudern dem Ungetüm Google ihre Kritik an den Kopf. "Diese Bilder können mühelos mit Satellitenfotos, Adressdatenbanken und weiteren personenbezogenen Daten verknüpft werden", warnt Deutschlands Datenschutzbeauftragter Peter Schaar. Mit wenigen Klicks könne man sich so über die Wohnsituation der Bürger informieren. Kriminelle könnten ihre Einbrüche präziser planen oder Banken ihre Kreditnehmer besser überprüfen. Mit seinen Kollegen hat Schaar jetzt im "Düsseldorfer Kreis" beschlossen, wie man der Gefahr auf bundesdeutscher Ebene entgegentritt.

 

   Die Initiative der obersten Landesdatenschützer befindet, dass Bilder mit erkennbaren Hausnummern unzulässig sind. Zudem müsste Bürgern vor der Erhebung der Fotos rechtzeitig eine Chance zum Widerspruch eingeräumt werden. "Zur Aufgabe des Dienstes in Deutschland können wir Google aber nicht zwingen", betont Hamburgs Datenschutzbeauftragter Hartmut Lubomierski.

 

   Ist also aller Widerstand aus Deutschland am Ende zwecklos? Nicht ganz. Das Drängen der Datenschützer aus aller Welt hat zumindest bewirkt, dass das Internet-Imperium Gesichter und Autokennzeichen automatisch verwischt. Auch schutzwürdige Einrichtungen wie Abtreibungskliniken oder Frauenhäuser hat der Konzern in den USA aus Street View gelöscht. Darüber hinaus ist eine Löschfunktion in den Dienst integriert. Mit einem Web-Formular hat jeder die Möglichkeit, sein Haus oder anstößige Inhalte zu melden. "Wir prüfen jede Anfrage auf ihre Richtigkeit und werden dann umgehend die Inhalte entfernen", verspricht Google-Sprecher Kay Oberbeck.

 

FOCUS hat das mit Hilfe eines Löschwilligen aus Frankreich getestet. Dort bietet der IT-Gigant bereits seit Mitte Oktober Street View für Großstädte wie Paris oder Marseille an. Das Ergebnis: Nach einer knappen Standardantwort, dass Google die Anfrage prüfe, ist die zu löschende Wohnung nach fast vier Wochen immer noch im Netz für jedermann sichtbar. Viel Zeit, um die Bilder in den Tiefen des Netzes unwiderruflich zu verbreiten. Das Internet vergisst eben nichts: Noch heute kursieren im Web längst gelöschte Street-View-Ansichten von Passanten in peinlichen oder prekären Situationen.

 

Die Empörung über die große Knips-attacke beschränkt sich nicht nur auf Street View. Immer mehr Ärger bereitendem Unternehmen aus dem kalifornischen Mountain View ebenso seine Services Google Maps und Google Earth. Aus dem All bis in den Hinterhof können damit Nutzer die teils hochauflösenden Satelliten- und Luftaufnahmen im Web heranzoomen. Ein Privatsphären-Desaster für Jürgen Ronimi. Der Rechtsanwalt aus dem hessischen Oberursel fordert von Google: "Die sollen mein Grundstück aus ihrem Kartendienst entfernen. Es geht keinen etwas an, wie mein Garten von oben ausschaut." Ronimi befürchtet unter anderem, dass Einbrecher sein schmuckes Anwesen dank Maps besser auskundschaften könnten. (…)“

 

Weiters in den Salzburger Nachrichten vom 14.05.2009

   „Athen (SN, APA, AP). Griechenland hat dem Internetkonzern Google die detaillierte Darstellung von Straßen und Häusern - das sogenannte "Street View" - verboten. Zur Begründung erklärte die Datenschutzbehörde des Landes, dass die Wahrung von Privatsphäre und Persönlichkeitsrechten nicht garantiert sei.

 

 

Vor diesem Hintergrund richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten nachstehende

 

 

Anfrage:

 

 

1.        Wurden vom Internetkonzern Google jemals Ansuchen auf Genehmigung des Fotografierens von Gebäuden (z.B. Botschaften) und Anlagen Ihres Ressorts gestellt?

 

2.        Wenn „Ja“, wurden Genehmigungen erteilt?

 

3.        Wenn „Ja“, von wem (von Ihnen, von einem Botschafter, von einem Sektionsleiter, von einem Abteilungsleiter usw.)?

 

4.        Für welche Gebäude und Anlagen (im In-und Ausland) Ihres Ressorts wurden solche Genehmigungen erteilt?

 

5.        Wenn „Ja“, in welchem Umfang wurden diese Genehmigungen erteilt?

 

6.        Was für Kriterien/Auflagen hat der Internetkonzern Google erfüllen müssen, um die Genehmigungen zu bekommen?

 

7.        Wenn „Nein“, wurden die Botschaften von Ihrem Ministerium und/oder von dem Unternehmen, das diese Fotoaufnahmen für den Internetkonzern Google tätigt, oder von dem Internetkonzern Google selbst über dieses Vorhaben verständigt?

 

8.        Wie wollen Sie die Löschungen von Aufnahmen von Gebäuden und Anlagen ihres Ressorts gegen den Internetkonzern Google durchsetzten?

 

9.        Sind Sie schon mit anderen Staaten in Kontakt getreten, um über die Sicherheitsprobleme, die dadurch den Botschaften entstehen können, zu sprechen?

 

10.   Wenn „Ja“, mit welchen Staaten?

 

11.   Was waren die Ergebnisse dieser Gespräche?


 

12.   Wenn „Nein“, warum nicht?

 

13.   Wurden bereits in Ihrem Ministerium oder durch den Verfassungsdienst im BKA Rechtsgutachten erstellt?

 

14.   Wenn „Ja“, wie lauten diese?

 

15.   Sind diese öffentlich zugänglich?

 

16.   Wo sind diese einzusehen?

 

17.   Wenn „Nein“, werden solche erstellt?

 

18.   Wenn „Nein“, warum nicht?

 

19.   Haben Sie Kenntnis von anderen Unternehmen/Konzernen, die solche Aufnahmen gemacht haben oder diesbezügliche Aufnahmen von österreichischen Botschaften oder Botschaften in Österreich kommerziell nutzen oder genutzt haben?

 

20.   Wenn „Ja“, wurden diesbezüglich Anfragen von diesen Unternehmungen gestellt, diese Aufnahmen machen zu dürfen oder zu nutzen?

 

21.   Wenn „Ja“, wurden diesbezüglich von ihrem Ressort oder von österreichischen Botschaften Genehmigungen erteilt?

 

22.   Gibt es von der EU dahingehend schon Reaktionen?