2460/J XXIV. GP

Eingelangt am 17.06.2009
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Anfrage

 

der Abgeordneten Maga. Gisela Wurm, Renate Csörgits

und GenossInnen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Bildungskarenz

Die Bildungskarenz erweist sich neben der Kurzarbeit mit Qualifizierung als ein wichtiges Instru­ment, auf auftragsbedingte Auslastungsprobleme nicht mit Kündigungen sondern mit Zeit für Bil­dung zu antworten. Daher hat das schon seit längerer Zeit bestehende Instrument der Bildungska­renz in letzter Zeit auch zusätzlich an Bedeutung gewonnen. Darüber hinaus haben einzelne Bun­desländer durch eine Bildungskarenz plus“ und die teilweise Übernahme der Ausbildungskosten (das Weiterbildungsgeld zahlt das AMS) zusätzliche Impulse gesetzt.

Mit der Hineinnahme der Kategorie der Freien Dienstnehmer in das Arbeitslosenversicherungs­recht stellte sich die Frage, ob diese Gruppe auch die Bildungskarenz in Anspruch nehmen kann. Dabei gibt es einerseits die Meinung, die nach § 11 Abs. 1 notwendige Vereinbarung über die In­anspruchnahme der Bildungskarenz könne zwischen Arbeitgeber und Freiem Dienstnehmer nicht zustande kommen, weil Freie Dienstnehmer an keine fixen Arbeitszeiten gebunden sind, anderer­seits kommt das Merkmal eines freien Dienstvertrages, sich bei der Ausübung der Dienstleistung frei vertreten zu lassen, bei einer länger dauernden Abwesenheit wie der Bildungskarenz (drei bis zwölf Monate) faktisch nicht in Frage.

Für die Annahme, dass auch freie Dienstnehmer Bildungskarenz in Anspruch nehmen können, spricht eine Information der Bundesregierung unter http://www.bmwfj.gv.at/NR/rdonlyres/2501A44D-235F-4B24-8762-
4C26D2EC47BF/0/DetailHomepage.pdf.


Sie trägt den Titel Neuregelungen zu sozialen Absicherung Freier Dienstnehmer und Selbständi­ger" und führt darin folgende Punkte an:

1.        Arbeitslosenversicherung für Selbständige und freie Dienstnehmer.

2.        Attraktivierung der Bildungskarenz.

3.        Schwerpunkte der Modernisierung der Zumutbarkeitsbestimmung.

4.        Betriebliche Vorsorge für alle.

 

Die Anführung der Bildungskarenz in dieser Aufzählung würde wenig Sinn machen, käme sie nicht für Freie Dienstnehmer zum Tragen.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

Anfrage:

1.         Wie hat sich die Inanspruchnahme der Bildungskarenzseit 2005 entwickelt (Anzahl der Perso­nen und Dauer)?

2.         Wie hoch ist der gegenwärtige Stand (letztverfügbare Daten) an Personen, die sich aktuell in Bildungskarenz befinden?

3.         Sind unter diesen Personen auch Freie Dienstnehmer?

4.         Wie beurteilt das Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz die Möglichkeit für Freie Dienstnehmer, ebenfalls Bildungskarenz in Anspruch zu nehmen?