2460/J XXIV. GP
Eingelangt am 17.06.2009
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Anfrage
der Abgeordneten Maga. Gisela Wurm, Renate Csörgits
und GenossInnen
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Bildungskarenz
Die Bildungskarenz erweist sich neben der Kurzarbeit mit Qualifizierung als ein wichtiges Instrument, auf auftragsbedingte Auslastungsprobleme nicht mit Kündigungen sondern mit Zeit für Bildung zu antworten. Daher hat das schon seit längerer Zeit bestehende Instrument der Bildungskarenz in letzter Zeit auch zusätzlich an Bedeutung gewonnen. Darüber hinaus haben einzelne Bundesländer durch eine „Bildungskarenz plus“ und die teilweise Übernahme der Ausbildungskosten (das Weiterbildungsgeld zahlt das AMS) zusätzliche Impulse gesetzt.
Mit der Hineinnahme der Kategorie der Freien Dienstnehmer in das Arbeitslosenversicherungsrecht stellte sich die Frage, ob diese Gruppe auch die Bildungskarenz in Anspruch nehmen kann. Dabei gibt es einerseits die Meinung, die nach § 11 Abs. 1 notwendige Vereinbarung über die Inanspruchnahme der Bildungskarenz könne zwischen Arbeitgeber und Freiem Dienstnehmer nicht zustande kommen, weil Freie Dienstnehmer an keine fixen Arbeitszeiten gebunden sind, andererseits kommt das Merkmal eines freien Dienstvertrages, sich bei der Ausübung der Dienstleistung frei vertreten zu lassen, bei einer länger dauernden Abwesenheit wie der Bildungskarenz (drei bis zwölf Monate) faktisch nicht in Frage.
Für die Annahme, dass auch freie
Dienstnehmer Bildungskarenz in Anspruch nehmen können, spricht eine Information der
Bundesregierung unter http://www.bmwfj.gv.at/NR/rdonlyres/2501A44D-235F-4B24-8762-
4C26D2EC47BF/0/DetailHomepage.pdf.
Sie trägt den Titel „Neuregelungen zu sozialen Absicherung Freier Dienstnehmer und Selbständiger" und führt darin folgende Punkte an:
1. Arbeitslosenversicherung für Selbständige und freie Dienstnehmer.
2. Attraktivierung der Bildungskarenz.
3. Schwerpunkte der Modernisierung der Zumutbarkeitsbestimmung.
4. Betriebliche Vorsorge für alle.
Die Anführung der Bildungskarenz in dieser Aufzählung würde wenig Sinn machen, käme sie nicht für Freie Dienstnehmer zum Tragen.
Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende
Anfrage:
1. Wie hat sich die Inanspruchnahme der Bildungskarenzseit 2005 entwickelt (Anzahl der Personen und Dauer)?
2. Wie hoch ist der gegenwärtige Stand (letztverfügbare Daten) an Personen, die sich aktuell in Bildungskarenz befinden?
3. Sind unter diesen Personen auch Freie Dienstnehmer?
4. Wie beurteilt das Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz die Möglichkeit für Freie Dienstnehmer, ebenfalls Bildungskarenz in Anspruch zu nehmen?