2480/J XXIV. GP
Eingelangt am 17.06.2009
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ANFRAGE
der Abgeordneten Tadler, Hagen,
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend ASFINAG „Ombudsmann“
Im April 2009 fand eine Blockade der Tauernautobahn bei Kuchl statt, wo besorgte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Kuchl gegen die unerträgliche Lärmbelästigung durch die A 10 Tauernautobahn protestierten und rasch Maßnahmen gegen den Verkehrslärm einforderten. Auf Initiative der Gemeindevertretung von Kuchl wurde zu dieser Demonstration aufgerufen.
Medienberichte zufolge hat der Bürgermeister der Gemeinde Kuchl, Andreas Wimmer, von der ASFINAG im Zeitraum von Juni 2008 bis April 2009 eine Aufwandsentschädigung von monatlich 600 Euro als Baustellen- Ombudsmann erhalten. In einem Artikel der Zeitschrift Bezirksblatt-Tennengau vom 03.06.2009 berichtet Bgm. Wimmer: „Die ASFINAG ist an mich herangetreten, und nicht umgekehrt, und hat mir die Ombudstätigkeit vorgeschlagen, bis 2010, so lange, wie eben die Baustellenarbeiten auf der Tauernautobahn andauern“.
Dass ein Bürgermeister einer Gemeinde, die von der Autobahn mehr als belastet ist, von der ASFINAG bezahlt wurde und im Verfahren mit der ASFINAG, bezüglich der Lärmeingrenzung und der Verlegung eines „Flüsterasphalts“, eine objektive Haltung einnehmen konnte, ist fraglich.
Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie nachstehende
Anfrage: