2491/J XXIV. GP

Eingelangt am 17.06.2009
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Anfrage

der Abgeordneten Großruck

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Preisvergleich der Mahngebühren im Telekomsektor

Während es EU-weit bei verschiedenen Waren und Dienstleistungen durch Preisvergleiche möglich ist, die günstigsten und preiswertesten Angebote auszuwählen, gibt es jedoch in einigen Bereichen nach wie vor Nebenkosten und Gebühren, die einen Mangel an Transparenz aufweisen. Dadurch werden die tatsächlich anfallenden Kosten für den Konsumenten nicht mehr nachvollziehbar. Während beispielsweise europaweit bei Telefonanbietern die Roaminggebühren gesenkt werden und transparent sind, weisen einige staatsnahe Betriebe (Telekom Austria, ÖBB, etc.) diese Transparenz im Sinne der Konsumenten nicht auf. So kann es vorkommen, dass wenn eine Rechnung verspätet einbezahlt wird oder die Einzahlung aus welchen Gründen auch immer übersehen wird, schon bei der ersten Mahnung hohe Mahnkosten anfallen können, die 30, 40 oder sogar 50% des ausstehenden Betrages ergeben können. Dies verursacht bei den Konsumenten nicht nur Ärger, sondern ist unter Umständen mit erheblichen Kosten verbunden.

Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

Anfrage:

1.    Haben Sie schon einmal Mahngebühren im Generellen, aber auch gerade bei staatsnahen Betrieben im Besonderen überprüfen lassen?

a) Wenn ja, wie hoch sind diese in den verschiedenen Sparten, insbesondere im Telekombereich?

2.            Sind Sie auch der Meinung, dass 30-50% an Mahngebühren im Verhältnis zum ausstehenden Betrag weitaus überzogen und ungerechtfertigt sind?

3.            Ist es Ihrer Meinung nach möglich, die Mahngebühren gesetzlich so zu regeln, dass grundsätzlich die erste Erinnerung kostenlos ist, sowie es auch bereits viele Kommunen im Sinne eines aktiven Bürgerservices tun?

4.            Wenn es nicht zu einer freiwilligen Reduzierung und Regelung kommt, sind Sie    bereit,    auch    auf   gesetzlichem    Wege    hier   eine    bürger-    und konsumentenfreundliche Regelung zu treffen?