2528/J XXIV. GP

Eingelangt am 18.06.2009
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Verkehrsstrafen des BMASK

 

 

 

Die Zahl der Verkehrsdelikte in Österreich steigt. Grund ist nicht, dass immer mehr Delikte begangen werden, sondern dass die Anzeigen durch den Einsatz neuer Technologien bei der Überwachung steigen. Viele Radarboxen die jahrelang per Zufall gefüllt waren, sind nunmehr - nicht zuletzt aufgrund der digitalen Technologie - praktisch ständig einsatzbereit.

 

Gleichzeitig hat die Europäische Union einen Schlussstrich betreffend die Eintreibung von Strafen im Ausland gesetzt. In Hinkunft wird eine Strafe, deren Ausmaß über 70.- Euro liegt, weiterverrechnet. Das bedeutet, dass beispielsweise die Verkehrsstrafe eines österreichischen Fahrzeuglenkers, der in Tschechien zu schnell war, an die österreichischen Behörden weitergegeben wird. Die österreichische Behörde holt sich das Geld vom Lenker und darf es behalten. Mit der 13. FSG-Novelle werden nunmehr auch in Österreich bei diversen Delikten die Mindeststrafen auf 70.- Euro angehoben.

 

Die einzelnen Bundesminister und Bundesministerinnen sowie die Ministerien an sich verwenden diverse Dienstautos. Da davon auszugehen ist, dass im dienstlichen Gebrauch dieser Fahrzeuge die eine oder andere Gesetzesübertretung wie Schnellfahren oder Falschparken begangen wird, stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

Anfrage

 

 

1.      Wie viele Fahrzeuge werden von Ihnen bzw. Ihrem Kabinett verwendet?

 

2.      Wie viele Kilometer pro Jahr werden mit diesen Fahrzeugen jeweils gefahren?

 

3.      Wie viele weitere Fahrzeuge werden von Ihrem Ministerium verwendet?

 

4.      Wie viele Kilometer pro Jahr werden mit diesen Fahrzeugen jeweils gefahren?

 

5.      Wie viele Verkehrsdelikte wurden mit den Dienstautos jeweils seit Beginn dieser Gesetzgebungsperiode begangen?

 

6.      Wie hoch waren die jeweiligen Strafen und wurden diese aus privaten Mitteln oder aus dem Budget des Ministeriums beglichen?

 

7.      Unter welchem Ansatz bzw. welcher Untergliederung wurde die Bezahlung von Strafgeldern seit Beginn dieser Gesetzgebungsperiode verbucht?

 

8.      Wie häufig wurden Fahrzeuge des Ministers, des Kabinetts bzw. des Ministeriums von zur Geschwindigkeitsüberwachung aufgestellten technischen Anlagen erfasst?

 

9.      Wie viele Unfälle wurden von Dienstautos Ihres Ministeriums jeweils seit Beginn dieser Gesetzgebungsperiode verursacht?

 

10. In wie viele Unfälle waren die Dienstautos von Ihnen, Ihres Kabinetts bzw. des Ministeriums seit Beginn dieser Gesetzgebungsperiode in Unfälle verwickelt?

 

11. In wie vielen Fällen, aus welchen Gründen und auf welche Dauer wurde den Lenkern von Dienstautos des Ministeriums im Zuge von dienstlichen Fahrten in dieser Gesetzgebungsperiode der Führerschein entzogen?

 

12. Unter welchem Ansatz bzw. welcher Untergliederung wurde die Bezahlung von Strafgeldern im Zuge von Führerscheinabnahmen seit Beginn dieser Gesetzgebungsperiode verbucht?