2560/J XXIV. GP

Eingelangt am 25.06.2009
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ANFRAGE

 

 

 

des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

 

betreffend Arbeitsverweigerung des Sportministers I

 

Nach dem in der letzten Legislaturperiode noch keine Einigung über eine umfassende Erörterung der Dopingproblematik in einem parlamentarischen Unterausschuss erzielt werden konnte, wurde diese Einigung zu Beginn der neuen Legislaturperiode doch erzielt. Während dreier Unterausschusssitzungen sollte eine Generaldebatte sowie die Spezialdebatten Grundzüge, Recht, Medizin und Vollziehung durchgeführt werden.

 

Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Norbert  Darabos hat den verbalen Kampf gegen Doping zu seinem Schwerpunkt erklärt. In zahlreichen Interviews hat er strafrechtliche Konsequenzen für des Dopings überführte SportlerInnen gefordert. Es war davon auszugehen, dass er sich auch an den parlamentarischen Debatten beteiligen wird.

 

Zur Überraschung zumindest des Grünen Parlamentsklubs hat Norbert Darabos seit der Einsetzung des Unterausschusses zum Thema Doping alles versucht, um sich einer Teilnahme an den Spezialdebatten mit ExpertInnen zu entziehen. Der erste Unterausschusstermin war sogar gefährdet, weil der Sportminister den Terminen nur zustimmen wollte, wenn in der Vereinbarung festgehalten wird, dass er nur an der Generaldebatte teilnimmt. Das haben die Grünen selbstverständlich verweigert. Wir haben Darabos ausdrücklich mitgeteilt, dass wir auf seine Teilnahme Wert legen.

 

Die Spezialdebatte Grundzüge und Recht fand am 9. Juni statt. Offensichtlich wollte Darabos just einen Termin, der parallel zum Ministerrat stattfindet, um einen Entschuldigungsgrund zu finden. Der Ausschuss tagte von 9 bis 13 Uhr, also wesentlich länger als der Ministerrat. Der Sportminister fand es nicht der Mühe wert, zumindest verspätet an der Sitzung teilzunehmen.

 

Seine laufenden medialen Hinweis auf unterschiedliche Auffassungen in der Frage der strafrechtlichen Verfolgung von SportlerInnen und die gleichzeitige Weigerung genau zu diesem Thema an der parlamentarischen Diskussion im Unterausschuss teilzunehmen, kann nur als Arbeitsverweigerung und Affront aufgefasst werden.

 

Im Ausschuss haben gerade auch RechtsexpertInnen, die für eine rigorose Dopingbekämpfung eintreten, Bedenken gegen ein strafrechtliche Verfolgung des Eigendopings an sich geäußert. Im Kern geht es darum, dass sich der Beschuldigte im Strafverfahren der Aussage entschlagen kann. Diese Möglichkeit hat er im Falle einer Zeugeneinvernahme bei Ermittlungen gegen die Hintermänner nicht. Gleichzeitig wurden verschiedene Versäumnisse aufgeworfen. Der Sportminister hat bislang keine bekannten Initiativen gesetzt, damit Betrugstatbestände und Verletzungen des Wettbewerbsrechts durch dopende SportlerInnen verfolgt werden. Es ist auch nicht bekannt, dass das Sportministerium bei Dopingfällen automatisch Anzeigen erstattet, damit gegen die Hintermänner ermittelt wird und die betroffenen SportlerInnen als Zeugen unter Wahrheitspflicht aussagen müssen.

 

Diesen Diskussionen hat sich der Sportminister durch seine Abwesenheit im Sportausschuss entzogen.

 

Sollte Sportminister Darabos auch an der nächsten Sitzung des Sportunterausschusses am 2. Juli 2009 zur Dopingbekämpfung nicht teilnehmen, kann er schon mit der Vorbereitung der  Beantwortung der Anfrage „Arbeitsverweigerung des Sportministers II“ beginnen.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

  1. Aus welchem Grund haben Sie bei der Terminsetzung für die Sitzungen des Unterausschussesn des Sportausschusses zur Dopingbekämpfung durchsetzen wollen, dass Ihre Anwesenheit nur bei der Generaldebatte akkordiert wird?

 

  1. Aus welchem Grund haben Sie die Teilnahme an der Sitzung des Unterausschusses des Sportausschusses zur Dopingbekämpfung am 9. Juni 2009 zu den Spezialdebatten „Grundzüge“ und „Recht“ verweigert?

 

  1. Warum haben Sie nach Beendigung der Ministerratssitzung nicht an der Spezialdebatte „Recht“ teilgenommen?

 

  1. Wieso sind Sie bereit überall und jederzeit zur Dopingbekämpfung Stellung zu nehmen, nur nicht im österreichischen Parlament?

 

  1. Sind Sie von Ihr MitarbeiterInnen über die Diskussionen und insbesondere über die Stellungnahmen der ExpertInnen informiert worden?

 

  1. Wenn ja, welche Schlüsse ziehen Sie aus den Expertenstellungnahmen im Hinblick auf die Anpassung der Anti-Doping-Gesetzesbestimmungen?