2574/J XXIV. GP

Eingelangt am 30.06.2009
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ANFRAGE

der Abgeordneten DDr. Königshofer, Gartelgruber

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend Abführung von Sonderhonoraren der Primarärzte an das BKH Hall i. Tirol und damit verbundene Unregelmäßigkeiten

 

Die Honorare von Ärzten wurden mit der Novelle im LGBI. Nr. 85/1998 zum Tiroler Krankenanstaltengesetz neu geregelt. Seitdem müssen unter anderem die honorarberechtigten Ärzte definiert und eine Vereinbarung zwischen den Anstaltsträgern und den leitenden Ärzten als Voraussetzung dafür getroffen werden, dass diese von den Pfleglingen in der Sonderklasse Honorare verlangen dürfen.

Insbesondere im Fall des BKH Hall, das über ein Budgetvolumen von mehr als 53 Millionen Euro verfügt und über 900 Mitarbeiter beschäftigt, scheint es zu unterschiedlichen Rechtsauffassungen gekommen zu sein. Bis zum 23.12.2008 war Dr. Peter Riedmann, der Bürgermeister von Lans, Obmann des Krankenhauses Hall. Er hatte zuvor darauf bestanden, dass der gesetzlich vorgeschriebene Mindestanteil von 20 Prozent der Sonderhonorare an das Krankenhaus abgeführt wird, und jede Schmälerung des Mindestanteiles gesetzwidrig wäre, und den Tatbestand des Amtsmissbrauchs verwirklichen würde. Nach internen Zerwürfnissen wurde eine Gemeindeverbandsrevision angeordnet. Diese erstreckte sich unter anderem auf die Bauzulage des Direktors, die Vergabe der Medikamentenversorgung und auch auf die Neuordnung der Honorare mit Augenmerk auf die Hausanteile. Die Umsetzung der Neuordnung durch die Novelle des Tiroler Krankenanstaltengesetzes stieß auf heftigen Widerstand des ärztlichen Direktors und der Primarärzte. Es wurden unterschiedliche Rechtsgutachten eingeholt, die zu abweichenden Ergebnissen kamen.

Letztendlich wurde der Obmann des BKH Hall, Dr. Peter Riedmann, „wie ein Verbrecher aus dem Haus gejagt“, wie er selbst in einem Brief vom 17. Juni dieses Jahres an LH Günther Platter feststellte.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgende

 

ANFRAGE

 

1.      Wurden dem amtierenden Obmann des BKH Hall, Dr. Peter Riedmann, gerichtlich relevante Verfehlungen vorgeworfen und bei der Behörde zur Anzeige gebracht?

 

2.      Wenn ja, welche?

 

3.      Wenn nein, warum wird in einer Anfragebeantwortung durch Landesrat Dr. Bernhard Tilg angegeben, es sei das Ziel gewesen, möglichst rasch wieder handlungsfähige Organe herzustellen?

 

4.      Sind Ihnen im Zusammenhang mit den Vorgängen im BKH Hall Vorkommnisse bekannt geworden, welche auf Amtsmissbräuche hindeuten?

 

5.      Wenn ja, welche Maßnahmen wurden von Ihrer Seite bisher ergriffen?

 

6.      Wenn nein, werden Sie entsprechende Auskünfte einholen und gegebenenfalls notwendige Maßnahmen einleiten?