2582/J XXIV. GP

Eingelangt am 01.07.2009
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A N F R A G E

der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler

Kolleginnen und Kollegen

 

an die Bundesministerin für Inneres

 

betreffend der Weisungen an die Exekutive zur Nichtauflösung einer unangemeldeten Demonstration vor dem Wiener Rathaus und der damit verbundenen Duldung mehrerer Verwaltungsübertretungen.

 

 

Die Angehörigen des Vereins „Wagenburg Wien“ besetzen 2006 widerrechtlich ein Brachgrundstück im Eigentum der Stadt Wien, um dort Ihre, zu Unterkünften umfunktionierten Wägen abzustellen und darin das ganze Jahr über zu wohnen. Seitens der Stadt Wien wurde bereits eine Räumungsklage eingebracht.

 

Am 18. Juni 2009 setzten sich Teile der „Wagenburg“ mit sieben, laut Auskunft eines Exekutivbeamten vor Ort, teilweise nicht zum Straßenverkehr zugelassenen Wägen in Richtung Rathaus in Bewegung, um dort dem Vizebürgermeister einen offenen Brief zu überreichen.

Die Gruppe ließ sich samt ihren Wägen vor dem Seiteneingang des Rathauses nieder, und veranstaltete dort eine Demonstration, bei der die Forderungen der Gruppe verbal und in Form von Transparenten verkündet wurden.

 

Die Wagen wurden direkt auf der Verkehrsfläche der Lichtenfelsstraße abgestellt. Über eine Lautsprecheranlage wurde laute Musik abgespielt.

 

Während dieser Demonstration war der Verkehr in der Lichtenfelsgasse durch die Wagen der Gruppe derart behindert, dass die Lichtenfelsgasse nicht befahrbar war, und die Zufahrt aus der Stadiongasse, und aus der Landesgerichtsstraße von der Polizei abgesperrt werden musste.

 

Laut Auskunft der Bundespolizeidirektion Wien, Büro für Vereinsversammlungen, war diese Demonstration nicht angemeldet, und wäre daher als nicht genehmigt gem. § 13 VersG aufzulösen gewesen. Ein Exekutivbeamter vor Ort erklärte jedoch, dass es auf Wunsch des Bürgermeisters Häupl eine Weisung des Innenministeriums an die Exekutive gäbe, die Demonstration nicht aufzulösen, um sich keinen „Ärger“ mit dieser, oder solidarisierenden Gruppierungen einzuhandeln. Es sei Tatsache dass, man bei Gruppen „dieser politischen Ausrichtung“ [sic!] Eskalationen zu befürchten hätte.

 

Die Aufrechterhaltung des rechtswidrigen Zustandes der Demonstration wurde vom Grünen Klub im Rathaus durch die Versorgung der Teilnehmer mit Speisen und  Getränken unterstützt.

 

Im Zuge der Demonstration wurde mehrere Rechtvorschriften verletzt.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

A N F R A G E

 

 

 

1.) Ist es richtig, dass Herr Bürgermeister Häupl bei Ihrem Ministerium interveniert hat, die Veranstaltung nicht auflösen zu lassen?

 

2.) Gab es durch Ihr Ministerium Anweisungen, die Veranstaltung nicht aufzulösen?

 

3.) Wenn ja, auf welche rechtliche Grundlage stützt sich ihr Ministerium, aufgrund der Intervention des Wiener Bürgermeisters eine an sich gesetzwidrige Weisung an die Sicherheitsexekutive weiterzugeben?

 

4.) Warum hat die Polizei die Veranstaltung nicht aufgelöst?

 

5.) Wurden gegen die Veranstaltungsteilnehmer wegen der verwirklichten Verwaltungsübertretungen Anzeigen erstattet?

 

6.) Wenn nein, warum nicht?

 

7.) Wurde der straßenverkehrstaugliche Zustand der abgestellten Fahrzeuge gem. § 60 (1) StVO von der Exekutive überprüft?

 

8.) Welches Ergebnis brachten diese Überprüfungen im Gesamten?

 

9.) Wurden hierauf Anzeigen gegen die Fahrzeughalter erstattet?

 

10.) Wenn ja, wie viele?

 

11.) Wenn nein, warum wurden keine Anzeigen erstattet?