2586/J XXIV. GP
Eingelangt am 01.07.2009
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Anfrage
des Abgeordneten Herbert Kickl
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Kanzlerfest am ÖBB-Gelände
Am heutigen 1. Juli 2009 findet nach einjähriger Pause - aufgrund der im Frühsommer des Vorjahres begonnenen Demontage des damaligen Bundeskanzlers Dr. Alfred Gusenbauer - wieder ein von der SPÖ initiiertes Kanzlerfest statt.
Fand dieses Fest, das ursprünglich von Dr. Franz Vranitzky ins Leben gerufen wurde, bislang in einem SP-eigenen Gartenhotel in Wien statt, so veranstaltet man das heurige, viel größere Fest des Bundeskanzlers, das unter der Devise „Ein Abend für Morgen“ steht, auf einem Gelände der ÖBB in Wien-Simmering.
Angeblich wurden heuer anstatt der sonstigen rund 2.000 Einladungen gleich 4.500 Einladungen verschickt; neben der üblichen Prominenz aus Politik, Wirtschaft und Kultur sind diesmal angeblich auf Wunsch von SP-Parteichef und Bundeskanzler Werner Faymann auch die rund 1.000 Jugendvertrauensräte geladen.
In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichnenden Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende
Anfrage
1. Aus welchen Gründen hat man das ÖBB-Gelände als Veranstaltungsort gewählt?
2. Wird das Gelände, auf dem das Fest stattfindet, von der ÖBB kostenlos zur Verfügung gestellt?
3. Wenn ja, welche Gegenleistungen wurden der ÖBB als Ausgleich zugesagt?
4. Wenn ja, inwieweit steht die Erhöhung der ÖBB-Fahrpreise am Tag es Kanzlerfestes mit diesem in Zusammenhang und inwieweit werden die aufgrund der Fahrpreiserhöhung zusätzlichen Einnahmen der ÖBB zur Abdeckung der durch das Kanzlerfest entstehenden Kosten verwendet?
1. Wenn nein, wie hoch sind die Miet- und sonstigen Kosten, die seitens der ÖBB in Rechnung gestellt werden?
5. Inwieweit kommt es durch das Kanzlerfest zu Einschränkungen bei der ÖBB wie insbesondere Zugsverspätungen und –ausfällen?
6. Welche ÖBB-Manager sind bei diesem Fest eingeladen?
7. Ist es üblich, dass die ÖBB Party-Locations zur Verfügung stellt und wenn ja, an wen und wie oft pro Jahr werden Räumlichkeiten der ÖBB für Veranstaltungen, die nicht die ÖBB durchführt, vermietet?
8. Wie hoch waren jeweils in den letzten 5 Jahren die Einnahmen der ÖBB aus der Vermietung von Objekten für die Durchführung von Nicht-ÖBB-Veranstaltungen?
9. Müssen die Ministerien für Veranstaltungen in Räumlichkeiten der ÖBB Miete etc. zahlen, wenn ja, welche Ministerien haben diese Möglichkeit bislang in Anspruch genommen und sind die Kosten gleich hoch wie für private Mieter und Veranstalter?
10. Inwieweit ist seitens der ÖBB geplant, bei einem Erfolg dieses Festes den Unternehmenszweck zu erweitern und auf „Durchführung von Veranstaltungen aller Art“ auszudehnen?