2600/J XXIV. GP

Eingelangt am 02.07.2009
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Edith Mühlberghuber

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Suchtgiftmissbrauch im Straßenverkehr

 

 

Laut dem Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) ermittelt die Exekutive jedes Jahr auf Österreichs Straßen an die 500 unter Suchtgifteinfluss fahrende Lenker – rund 90 Prozent davon im Alter zwischen 18 und 33 Jahren.

 

Der Gesetzgeber sanktioniert die Teilnahme am Straßenverkehr unter Suchtgifteinfluss ebenso wie die Beeinträchtigung durch Alkohol, d.h. wer in einem durch Suchtgift beeinträchtigten Zustand ein Fahrzeug lenkt oder in Betrieb nimmt, kann mit einer Verwaltungsstrafe bestraft werden. Unter Suchtgift sind zurzeit ca. 250 Stoffe zu verstehen, die unter das Suchtmittelgesetz fallen. Eine Beeinträchtigung liegt vor, wenn der Lenker nicht mehr in der körperlichen und geistigen Verfassung ist, das Fahrzeug zu beherrschen und die relevanten Vorschriften zu beachten.

 

Mitte Juni 2009 hat ein Lenker in Oberösterreich unter Suchtgifteinfluss einen Verkehrsunfall mit zwei Toten verursacht. Der Unfalllenker hat im Zuge eines Überholmanövers einen 34-jährigen Vater und dessen 4-jährige Tochter, die um die Mittagszeit mit ihren Fahrrädern Richtung Badesee unterwegs waren, übersehen und gerammt. Der Vater und seine Tochter sind noch an der Unfallstelle ihren Verletzungen erlegen.

Beim Lenker wurde von einem Arzt eine Fahruntüchtigkeit aufgrund von Suchtmitteln festgestellt und wegen Tatbegehungsgefahr die U-Haft verhängt. Der Mann hat mittlerweile angeblich zugegeben, dass er am Abend vor dem Unfall Cannabis-Produkte konsumiert habe.

 

Mitte April 1996 wurde ein 41-jähriger Lkw-Lenker unter Suchtgifteinfluss auf der Tauernautobahn (A10) angehalten. Erfolgte die Anhaltung ursprünglich aufgrund des Verdachts, dass an der GO-Box manipuliert worden war, so wurden in Folge neben weiteren Vergehen wie Verfälschungen an den Schaublättern, die Verwendung einer gefälschten Urlaubsbestätigung und des Mitführens von zwölf Blanko-Urlaubsbestätigungen eben auch der Suchtgifteinfluss des Lenkers festgestellt. Dem Lenker wurde der Führerschein abgenommen und die zwangsweise Abstellung des Fahrzeuges veranlasst.

 


Da die Beeinträchtigung von Lenkern mit Suchtgift meist nur in besonders schwerwiegenden Fällen an die Öffentlichkeit gelangt, stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

 

Anfrage

 

 

1.      Bei wie vielen Lenkern gab es jeweils in den letzten 3 Jahren den Verdacht auf Suchtgiftbeeinträchtigung und bei wie vielen dieser Lenker wurde in Folge eine Blutabnahme vorgenommen?

 

2.      Bei wie vielen Fahrzeuglenkern wurde jeweils in den letzten 3 Jahren eine Suchtgiftbeeinträchtigung festgestellt?

 

3.      Wie viele Lenker haben sich jeweils in den letzten 3 Jahren geweigert, eine Blutabnahme vornehmen zu lassen, obwohl ein dringender Verdacht auf Suchgiftbeeinträchtigung vorlag?

 

4.      Wie viele Lenker haben unter Suchtgiftbeeinträchtigung jeweils in den letzten 3 Jahren einen Unfall verursacht und wie viele Tote bzw. Verletzte hat es bei diesen Unfällen gegeben?

 

5.      Wie viele Lenker mit Suchtgiftbeeinträchtigung waren jeweils in den letzten 3 Jahren in Unfälle verwickelt?

 

6.      Bei wie vielen Lenkern wurde eine Suchtgiftbeeinträchtigung im Zuge der Anhaltung aufgrund anderer Vergehen wie Schnellfahren, Überfahren einer roten Ampel etc. festgestellt?

 

7.      Bei wie vielen Lenkern wurde eine Suchtgiftbeeinträchtigung im Zuge von Routinekontrollen festgestellt?

 

8.      Wie vielen Lenkern wurde aufgrund einer Suchtgiftbeeinträchtigung die Lenkberechtigung entzogen?

 

9.      Wie vielen Lenkern wurde aufgrund einer Suchtgiftbeeinträchtigung bereits mehrfach die Lenkberechtigung entzogen?

 

10. Wie hoch waren bislang im Schnitt die Geldstrafen bei festgestellter Suchtgiftbeeinträchtigung?

 

11. Wird bei der Strafbemessung aufgrund einer Suchtgiftbeeinträchtigung auf die Art der konsumierten Droge Rücksicht genommen und wenn ja, bei welchen Substanzen werden leichtere bzw. schwerere Strafen verhängt?

 

12. Verfügt die Polizei über Suchtgifttestgeräte, mit denen vor Ort Suchtgiftkonsum nachgewiesen werden kann und wenn ja, über wie viele und wo werden diese wie oft eingesetzt?

 

13. Wenn nein, warum nicht und bis wann sollen solche Geräte angeschafft werden?


 

14. Inwieweit werden im Zuge von Unfällen bei den Unfalllenkern automatisch Suchtgifttests durchgeführt, auch wenn Dritte nicht zu Schaden gekommen sind bzw. aus welchen Gründen wird darauf verzichtet?

 

15. Ist die Möglichkeit vorgesehen, daß auch niedergelassene Arzte mit Zusatzausbildung Suchtgifttests durchführen dürfen und wenn nein, warum nicht?

 

16. Wie viele Alkomat-Tests wurden bei Fahrzeuglenkern jeweils in den letzten 3 Jahren durchgeführt und wie viele hiervon waren positiv?

 

17. Wie viele Suchtgiftschnelltests wurden bei Fahrzeuglenkern jeweils in den letzten 3 Jahren durchgeführt und wie viele hiervon waren positiv?