2633/J XXIV. GP
Eingelangt am 08.07.2009
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ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Widmann
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung
betreffend Kostenwahrheit für Drittmittelaktivitäten an den österreichischen Universitäten
Die Intention des Universitätsgesetzes 2002 ist es, einerseits Leistung und Qualität der österreichischen Universitäts- und Forschungslandschaft zu fördern, andererseits, die vom Steuerzahler zur Verfügung gestellten Mittel auch zweckgebunden für Forschung und Lehre einzusetzen. Dazu sind zwischen den Universitäten und dem Bund für den Zeitraum von jeweils drei Jahren so genannte „Leistungsvereinbarungen“ abzuschließen.
Die Einführung von Kostenrechnungssystemen an den Universitäten unterstützen dabei die Leitung der Universitäten, finanzielle Ströme an den Universitäten sichtbar zu machen und Kosten für Einrichtungen, Büro, genutzte Flächen, Ateliers, Labors und Personal so darzustellen, dass eine optimale Nutzung der vorhandenen Ressourcen erfolgen kann.
In der heutigen wissenschaftspolitischen Situation haben Drittmittel einen hohen Stellenwert für die angewandte Forschung. Drittmittel werden in der Regel für Sachmittel und weiteres wissenschaftliches, künstlerisch tätiges und technisches Personal eingesetzt; aber auch Neugründungen werden damit finanziert, bei denen die erwirtschafteten finanziellen Mittel nicht an der Universität verbleiben oder an diese automatisch zurückfließen. Personal, Räumlichkeiten, Laboreinrichtungen und Reagenzien von den Universitäten werden aber sehrwohl - unter der Beachtung eines Gesamtzeitraums der Zusammenarbeit - mitgenutzt.
Es stellt sich die Frage, dass die Bereitstellung der universitären Infrastruktur gemäß Vollkostenrechnung durch die eingewobenen Drittmittel abzugelten ist und damit auch eine Kostenwahrheit - im Sinne des sparsamen Umganges mit dem Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler und gegenüber der Universität als solches - erfolgt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE