2643/J XXIV. GP
Eingelangt am 08.07.2009
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Stadler
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundeskanzler
betreffend Dienstleistungen der Volksanwaltschaft unter der geschützten Wort-Bildmarke „Volksanwaltschaft“
Am 02. Dezember 2002 ist durch die Finanzprokuratur als Vertreterin des Bundes die Wort-und Bildmarke „Volksanwaltschaft mit Grafik VA“ (Details siehe Anhang, Bild 1) für die Volkanwaltschaft der Republik Österreich als Markeninhaber beim Markenregister des Österreichischen Patentamtes gemäß des österreichischen Markenschutzgesetzes registriert worden. Betreiber dieser Eintragung war VA Dr. Peter Kostelka. Die Schutzdauer dieser Marke hat mit 01. April 2003 begonnen und beträgt 10 Jahre, also bis 01. April 2013.
Seit geraumer Zeit verwendet die Volksanwaltschaft jedoch eine ganz andere Wort-Bildmarke, nämlich den Schriftzug „Volksanwaltschaft“ nebst einem halbierten Bundeswappen (Bild 2).
Im Registerblatt des Patentamtes wird als Geschäftsfeld der Volkanwaltschaft unter anderem
„[…] Dienstleistungen sämtlicher Bankinstitute oder damit zusammenhängender Institutionen, […] Dienstleistungen anderer Kreditinstitute als Banken, wie Kreditgenossenschaften, Finanzgesellschaften, Geldverleiher […]“ erwähnt.
Dies erweckt ohne Zweifel den Eindruck, dass die Volksanwaltschaft Kredite an Bürger vergibt.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundeskanzler folgende
Anfrage:
Bild 1
Bild 2