2643/J XXIV. GP

Eingelangt am 08.07.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Stadler

Kolleginnen und Kollegen

 

an den Bundeskanzler

 

betreffend Dienstleistungen der Volksanwaltschaft unter der geschützten Wort-Bildmarke „Volksanwaltschaft“

 

Am 02. Dezember 2002 ist durch die Finanzprokuratur als Vertreterin des Bundes die Wort-und Bildmarke „Volksanwaltschaft mit Grafik VA“ (Details siehe Anhang, Bild 1) für die Volkanwaltschaft der Republik Österreich als Markeninhaber beim Markenregister des Österreichischen Patentamtes gemäß des österreichischen Markenschutzgesetzes registriert worden. Betreiber dieser Eintragung war VA Dr. Peter Kostelka. Die Schutzdauer dieser Marke hat mit 01. April 2003 begonnen und beträgt 10 Jahre, also bis 01. April 2013.

 

Seit geraumer Zeit verwendet die Volksanwaltschaft jedoch eine ganz andere Wort-Bildmarke, nämlich den Schriftzug „Volksanwaltschaft“ nebst einem halbierten Bundeswappen (Bild 2).

 

Im Registerblatt des Patentamtes wird als Geschäftsfeld der Volkanwaltschaft unter anderem

 

„[…] Dienstleistungen sämtlicher Bankinstitute oder damit zusammenhängender Institutionen, […] Dienstleistungen anderer Kreditinstitute als Banken, wie Kreditgenossenschaften, Finanzgesellschaften, Geldverleiher […]“ erwähnt.

 

Dies erweckt ohne Zweifel den Eindruck, dass die Volksanwaltschaft Kredite an Bürger vergibt.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundeskanzler folgende

 

Anfrage:

 

  1. Ist die von der Volkanwaltschaft im Moment verwendete Wort- Bildmarke (Bild 2) durch Registrierung gemäß des Markenschutzgesetzes geschützt?

 

  1. Wenn ja, wann und mit welcher Notwendigkeit wurde vier Jahre vor Ablauf des Markenschutzes der ursprünglich registrierten Wort- Bildmarke der Volksanwaltschaft (Bild 1) eine neue Marke angemeldet und wie hoch waren die Kosten dafür?

 

  1. Wer hat die Anmeldung beauftragt?

 

  1. Wie hoch waren die Kosten für Entwurf und Erstellung dieser neuen Wort-Bildmarke?

 

  1. Wer kam für diese Kosten auf?

 

  1. Ist der durch die Angabe der Geschäftsfelder in der Markenregistrierung erweckte Eindruck richtig, dass die Volksanwaltschaft Kredite vergibt?

 

  1. Wenn ja, wie viele Kredite wurden bereits durch die Volksanwaltschaft vergeben?

 

  1. Wie hoch ist die Gesamtsumme der aktuell vergebenen Kredite und woher stammen die Mittel hierfür?

 

  1. Wer zeichnet für die Kreditvergabe in der Volkanwaltschaft verantwortlich?

 

  1. Wie hoch sind die Einnahmen aus der Kreditvergabe?

 

  1. Wie werden die etwaigen Einnahmen der Volksanwaltschaft durch Kreditvergaben verwendet?

 

Logo VolksanwaltschaftBild 1

 

 

 

 

 

 

Volksanwaltschaft Logo   Bild 2