2644/J XXIV. GP

Eingelangt am 08.07.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend „Gerichtsverfahren nach §§ 137-141 StGB: Wilderei in Österreich (2008)“

Mit der AB 4130/XXIII. GP vom 20.06.2008 wurden die Fragen der Abg. Mag. Maier und GenossInnen zur Anfrage „Gerichtsgefahren nach §§137-141 StGB: Wilderei in Österreich“ beantwortet.

Aus systematischen Gründen werden auch in der XXIV. GP dieselben Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen und Informationen für das Jahr 2008 zu erhalten.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

Anfrage:

1.             Wie viele Fälle von Wilderei (§§137-141) wurden im Jahr 2008 bei den Gerichten bzw. Staatsanwaltschaften angezeigt (Aufschlüsselung der Delikte auf LG-Sprengel)?
Wie viele Personen waren jeweils daran beteiligt?

2.             Wie viele Anzeigen davon betrafen den Eingriff in ein fremdes Jagdrecht, wie viele davon den Eingriff in ein fremdes Fischereirecht (Aufschlüsselung der Anzeigen auf LG-Sprengel)?

3.             Wie viele Anzeigen betrafen Personen, die die Jagdprüfung abgeschlossen hatten (Jäger)?

4.             In wie vielen Fällen wurde in diesem Zusammenhang auch Gewaltanwendung bzw. Körperverletzung nach § 140 StGB angezeigt (Aufschlüsselung auf LG-Sprengel)?

5.             In wie vielen Fällen wurden in diesem Zusammenhang auch Sachbeschädigungen angezeigt (Aufschlüsselung auf LG-Sprengel)?

6.             In wie vielen Fällen kam es zu einer Anzeige nach § 141 StGB (Entwendung)?

7.             Wie viele gerichtliche Strafverfahren gegen wie viele Personen nach (§§ 137-141 StGB) wurden im Jahr 2008 geführt (Aufschlüsselung der einzelnen Delikte auf LG-Sprengel)?

8.             Wie viele dieser Strafanzeigen wurden zurückgelegt?
Wie wurde dies jeweils begründet (Aufschlüsselung der einzelnen Delikte auf LG-Sprengel)?

9.             Wie viele dieser Verfahren wurden eingestellt?
Wie wurde dies jeweils begründet (Aufschlüsselung der einzelnen Delikte auf LG-Sprengel)?

10.         Zu wie vielen rechtskräftigen Verurteilungen kam es in diesem Jahr?
Welche Strafen wurden konkret ausgesprochen (Aufschlüsselung der einzelnen Delikte auf LG-Sprengel)?

11.         In wie vielen Fällen wurden die diversionsrechtlichen Bestimmungen angewandt?
Wie viele und welche Diversionsanbote wurden jeweils konkret gemacht
(Aufschlüsselung der einzelnen Delikte auf LG-Sprengel)?

12.         Wie viele Strafverfahren aufgrund von Anzeigen nach §§ 137-141 StGB waren bis 31.12.2008 noch nicht rechtskräftig entschieden?
Wie ist nun jeweils der Verfahrensstand?