2648/J XXIV. GP
Eingelangt am 08.07.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend
„Kontrolle der Ein- und Ausfuhr von Feuerwerkskörpern (Pyrotechnik-
materialien) für 2008“
Mit
der AB 4971/XXIII.GP vom 24.11.2008 wurden die Fragen zur Zollkontrolle von
Feuerwerkskörpern für das Jahr 2007 beantwortet. Ausführlich
wurden in diesem
Zusammenhang
die zollrechtlichen Aufgaben dargestellt.
Aus
systematischen Gründen werden dieselben Fragen wieder gestellt, um die
aktuellen
Zahlen für das Jahr 2008 zu erhalten.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Finanzen
nachstehende
Anfrage:
1.
Wie viele Importeure aus EU-Mitgliedsstaaten bzw. Drittstaaten
führten 2008 Importe
nach Österreich
durch (Aufschlüsselung auf Staaten)?
2.
Wie viele Tonnen pyrotechnischer Artikel (z. B. Feuerwerkskörper)
wurden nach den
vorliegenden
Meldungen im Jahr 2008 nach Österreich insgesamt importiert?
3. Wie viele davon kamen aus EU-Staaten (Aufschlüsselung auf Länder)?
4. Wie viele davon kamen aus Drittstaaten (Aufschlüsselung auf Länder)?
5.
Wie viele dieser Importe aus Drittstaaten wurden im Jahr 2008 durch
Behörden des
BMF
kontrolliert (Aufschlüsselung auf Tonnen)?
6.
Wie viele und konkret welche Beanstandungen gab es durch die
zuständigen Behörden
des
BMF 2008 bei der Einfuhr von pyrotechnischen Artikeln aus Drittstaaten (ersuche
um
Aufschlüsselung auf Produkte und Herkunftsländer)?
7. Wie viele Importeure waren davon betroffen?
8. Aus welchen Ländern stammten diese pyrotechnischen Produkte?
9. Welche Mengen wurden dabei 2008 kontrolliert?
10.
Welche Mengen mussten 2008 beschlagnahmt bzw. vernichtet werden
(Aufschlüsselung
auf jeweilige Menge und Herkunft)?
Aufgrund welcher Rechtsgrundlage wurden diese vorgenommen?
11. Wurden
durch die zuständigen Behörden Ihres BM den Importeuren nach
derartigen
Kontrollen 2008 nachträglich
Auflagen vorgeschrieben?
Wenn ja, welche?
12. In welcher Form wurden im diesem Jahr die Kontrollen durchgeführt
(z.B. Kontrolle
der Importpapiere, Kontrolle der
Produkte auf Kennzeichnung, Probenziehungen)?
13. Wurden bei der Einfuhrkontrolle von pyrotechnischen Artikeln bzw.
Feuerwerkskörpern durch die zuständigen Behörden des BMF Proben
gezogen, um die Einhaltung zollrechtlicher Bestimmungen oder die
Zusammensetzung der
Feuerwerkskörper bzw. die Einhaltung des Pyrotechnikgesetzes zu
überprüfen?
Wenn nein, weshalb nicht?
Wenn
ja, wie viele und welche Ergebnisse erbrachten diese Untersuchungen?
Wenn
ja, welche Anstalt führte diese Untersuchungen durch?
14. Welche zollrechtlichen Bestimmungen gelten derzeit für die Einfuhr
von
Pyrotechnikmaterialien (z.B.
Feuerwerkskörper aus Drittstaaten)?
Welche
zollrechtlichen Bestimmungen gelten für die Einfuhr von Chemikalien, die
für
die
Herstellung von Feuerwerkskörpern bestimmt sind?
Sind Änderungen geplant?
15. Sehen Sie nicht zuletzt in Anbetracht der zahlreichen Unfälle und Sachschäden mit
Feuerwerkskörpern
(davon viele importierte Waren) einen legislativen Handlungsbedarf
in
Österreich?
Wenn
nein, ist dafür eine europäische bzw. weltweite Regelung notwendig?
Wenn ja, werden Sie sich dafür einsetzen?