Eingelangt am 09.07.2009
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Anfrage
des Abgeordneten Dr.Johannes Hübner
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für
europäische und internationale Angelegenheiten betreffend den rechtlichen
Status und das weitere Schicksal der von den USA in Guantánamo/Kuba
inhaftierten Personen
Seitens der Organisation „Amnesty
International“ werden immer wieder die im folgenden auszugsweise
angeführten Behauptungen erhoben:
- Etwa 800 Gefangene sind seit dem 11. Januar 2002 in
Guantánamo in Gewahrsam gehalten worden.
- Ende 2008 wurden noch immer etwa 250 Gefangene,
Staatsbürger aus etwa 30 Ländern, in Guantánamo
gefangen gehalten. 100 von ihnen stammen aus dem Jemen.
- An die 60 Gefangenen droht in ihren Heimatländern
Verfolgung, Folter oder willkürliche Haft. Sie kommen aus
Ländern wie China, Libyen, Russland, Syrien, Tunesien und Usbekistan.
- Die Gefangenen wurden in mindestens zehn Ländern (Afghanistan,
Bosnien-Herzegowina, Ägypten, Gambia, Indonesien, Mauretanien,
Pakistan, Thailand, Vereinigte Arabische Emirate und Sambia) festgenommen,
ehe sie, ohne jegliches rechtliches Verfahren, nach Guantánamo
überführt wurden.
- Mindestens zwölf in Guantánamo Inhaftierte waren
bei ihrer Verhaftung noch keine 18 Jahre alt, drei von ihnen
befanden sich Ende 2008 noch immer in dem Lager. Einer starb, offenbar
durch Selbstmord.
- Etwa 550 Gefangene wurden aus Guantánamo in andere
Länder verbracht, darunter Afghanistan, Albanien, Australien,
Bahrain, Bangladesch, Belgien, Dänemark, Ägypten, Frankreich,
Deutschland, Iran, Irak, Jordanien, Kuwait, Libyen, Malediven, Marokko,
Pakistan, Russland, Saudi-Arabien, Spanien, Schweden, Sudan,
Tadschikistan, Türkei, Uganda, Grossbritannien und Jemen. Die Mehrheit
der Gefangenen wird vermutlich in «Camp 5», «Camp
6» oder «Camp Echo» in Isolationshaft gehalten.
- «Camp 6» wurde gebaut, um darin 178 Gefangene
unterzubringen. Hier herrschen die härtesten Haftbedingungen
innerhalb des Gefangenenlagers: Die Inhaftierten verbringen mindestens 22
Stunden pro Tag in Einzelzellen aus Stahl ohne Fenster nach draussen.
- Nur zwei Gefangene aus Guantánamo sind bislang einer
strafbaren Handlung für schuldig befunden worden. Die Verfahren
fanden vor einer so genannten Militärkommission statt. Nach
internationalen Standards handelt es sich dabei nicht um faire
Gerichtsverfahren.
- Von Dutzenden Selbstmordversuchen in Guantánamo wird
berichtet; drei Männer starben im Juni 2006 in Guantanamo, ein
weiterer im Mai 2007, offenbar durch Selbstmord.
- Eine Studie zu rund 500 Gefangenen ergab, dass nur fünf
Prozent von US-amerikanischen Streit- und Sicherheitskräften
gefangen genommen worden waren; 86 Prozent waren von
Angehörigen der pakistanischen Sicherheitskräfte bzw.
Angehörigen der Nord-Allianz in Afghanistan festgenommen und in
US-Haft überstellt worden, oftmals gegen eine Belohnung von mehreren
Tausend US-Dollar.
- 14 Gefangene
wurden im September 2006 nach Guantánamo verlegt. Sie waren bis zu
viereinhalb Jahre ohne Kontakt zur Aussenwelt in geheimer CIA-Haft
gehalten worden. Seither sind fünf weitere Gefangene nach
Guantánamo gebracht worden, mindestens zwei davon aus geheimer
CIA-Haft.
- Eine unbekannte Zahl an Menschen wird in geheimen
CIA-Gefängnissen festgehalten. Das Schicksal und der derzeitige
Aufenthaltsort von mindestens drei Dutzend Menschen, die vermutlich in
geheimer Haft waren, ist weiterhin unbekannt.
- Hunderte Menschen
werden ohne Anklage, Prozess oder gerichtliche Überprüfung auf
dem US-Luftwaffenstützpunkt Bagram in Afghanistan gefangen gehalten.
Da Österreich derzeit als
nichtständiges Mitglied einen Sitz im UN-Sicherheitsrat inne hat, besteht
eine besondere Verantwortung für mutmaßlich zu unrecht inhaftierte
Personen, weshalb die nachstehend unterfertigten Abgeordneten an den
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten die
folgende
ANFRAGE
richten.
- Wie viele Personen werden
gegenwärtig (im Juni 2009) im Lager Gunatánamo angehalten?
- Wie viele Personen wurden dort seit
2002 insgesamt angehalten?
- Wie viele inhaftierte Personen waren
zum Zeitpunkt ihrer Verbringung nach Gunatánamo noch nicht
volljährig?
- Wie viele der zum Zeitpunkt ihrer
Verbringung nach Gunatánamo noch minderjährigen Personen
wurden zwischenzeitlich entlassen?
- Welche Länder haben zu welchen
Bedingungen Gunatanamo-Häftlinge aufgenommen?
- Um wie viele Häftlinge handelt
es sich im einzelnen pro Land?
- Wann und wie wurden die
Überstellungen der Häftlinge durchgeführt?
- Wer hat diese Überstellungen
durchgeführt?
- Gab es auch Überstellungen von
Häftlingen in andere Lager?
- Wenn ja, wann sind wie viele
Häftlinge in welche Lager bez. Gefängnisse überführt
worden?
- Aufgrund welcher Rechtsgrundlage
fanden diese Überstellungen statt?
- Handelt es sich hierbei um dieselbe
Rechtsgrundlage, aufgrund derer auch die ursprüngliche Inhaftierung
stattfand?
- Was wissen Sie über Das Schicksal
und den derzeitigen Aufenthaltsort von in „geheimer Haft“
gehaltener Personen, die nach Gunatánamo überstellt werden
sollten, dort aber offiziell nie ankamen?
- Was wissen Sie über Das Schicksal
und den derzeitigen Aufenthaltsort von gehaltener Personen, die von Gunatánamo
in „geheimer Haft“ verbracht wurden?
- Wie wollen Sie der besonderen
Verantwortung für mutmaßlich zu unrecht inhaftierten Personen,
die Österreich als nichtständiges Mitglied des UN-Sicherheitsrat
inne hat, gerecht werden?
- Werden Sie im UN-Sicherheitsrat eine
internationale Untersuchung der Vorgänge in und um Gunatánamo
anregen?
- Werden Sie im UN-Sicherheitsrat im
Rahmen der diplomatischen Beziehungen mit den USA auf eine sofortige
Schließung des Lagers Gunatánamo drängen?
- Wenn nein, warum nicht?
- Gibt es Pläne, einzelnen Gunatánamo-Häftlingen
Asyl in Österreich zu gewähren?
- Wenn ja, wie vielen?