2670/J XXIV. GP
Eingelangt am 09.07.2009
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A N F R A G E
der Abgeordneten Vock, Kurzmann
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend Einsatz für die Menschenrechte in China
Unter der Nr. 660 d.B. XXIII. GP findet sich ein Allparteienantrag des Menschenrechtsausschusses, der sich mit der Menschenrechtssituation in China befasst und am 10.7.2008 im Plenum einstimmig beschlossen wurde.
Die Begründung lautet:
„Aus Anlass der bevorstehenden Olympischen Spiele in China und aufgrund der vorliegenden Berichte sind insbesondere folgende Empfehlungen und Anliegen zur Menschenrechtslage in China ausgearbeitet worden:
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten folgende
Anfrage:
1) Wurden von Ihrer Amtsvorgängerin die Punkte der Entschließung bei bilateralen Gesprächen mit Vertretern der Volksrepublik China zur Sprache gebracht?
2) Wenn ja, bei welchen Gesprächen an welchen Tagen äußerte sie welche Forderungen Österreichs?
3) Wenn nein, warum nicht?
4) Wurden von Ihnen die Punkte der Entschließung bei bilateralen Gesprächen mit Vertretern der Volksrepublik China zur Sprache gebracht?
5) Wenn ja, bei welchen Gesprächen an welchen Tagen äußerten Sie welche Forderungen Österreichs?
6) Wenn nein, warum nicht?
7) Wurden von Ihrer Amtsvorgängerin oder einem als ihre Vertretung nominierten Mitglied der Bundesregierung die Punkte der Entschließung bei Sitzungen des Rats der Europäische Union zur Sprache gebracht?
8) Wenn ja, bei welchen Sitzungen an welchen Tagen äußerte sie bzw. ihre Vertretung welche Forderungen Österreichs?
9) Wenn nein, warum nicht?
10) Wurden von Ihnen oder einem als Ihre Vertretung nominierten Mitglied der Bundesregierung die Punkte der Entschließung bei Sitzungen des Rats der Europäische Union zur Sprache gebracht?
11) Wenn ja, bei welchen Sitzungen an welchen Tagen äußerten Sie bzw. Ihre Vertretung welche Forderungen Österreichs?
12) Wenn nein, warum nicht?
13) Welche weiteren Maßnahmen im Sinne der oben genannten Entschließung wurden durch Ihre Amtsvorgängerin bzw. durch Sie gesetzt?