2676/J XXIV. GP

Eingelangt am 09.07.2009
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Anfrage

 

des Abgeordneten Hofer

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Kosten für Instandsetzung von Schäden, die durch Vorbereitungsarbeiten für das Donauinselfest verursacht wurden

 

 

Das Wiener Donauinselfest wurde dieses Jahr von 26. bis 28. Juni abgehalten. Durch das Hochwasser im Vorfeld waren die Böden aufgeweicht. Zum Zwecke des Bühnenaufbaus und des Aufbaus der Gastronomiestände fuhren jedoch große Sattelschlepper, LKWs und Bagger durch die grünen Wiesen der Donauinsel, ohne Rücksicht auf die weichen Böden zu nehmen. Daraus entstanden Flurschäden, die nicht zu übersehen waren.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.      Wurde durch diese Vorgehensweise gegen das Umweltstrafrecht verstoßen?

 

2.      Wenn ja, mit welchen Strafen muss der Verantwortliche rechnen?

 

3.      In welcher Höhe sind im Zuge des Aufbaus für das Donauinselfest Schäden entstanden und wer kommt für diese Kosten auf?