2677/J XXIV. GP

Eingelangt am 09.07.2009
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Kickl, Neubauer
und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Ausgleichszulage für EU-Bürger

 

Die Ausgleichszulage soll jedem Pensionisten, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat, unter Bedachtnahme auf seine familiären Verhältnisse, sowie sonstigen Einkünfte und Unterhaltsleistungen ein Mindesteinkommen sichern. Die Ausgleichszulage gebührt in der Höhe der Differenz zwischen dem "Gesamteinkommen" und dem jeweiligen Richtsatz.

Ein Export von Mindestpensionen und damit ein Missbrauch unseres Pensionssystems ist jedenfalls nicht vorgesehen und das wird auch durch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 29.4.2004 bestätigt. Dieser hat die Ablehnung eines Antrages durch die Sozialversicherungsanstalt eine Ausgleichszulage an im Ausland wohnende Personen auszuzahlen, mit der Begründung, es handle sich um eine beitragsunabhängige Sonderleistung mit Sozialhilfecharakter, bestätigt.

 

In diesem Zusammenhang stellen unterfertigende Abgeordnete folgende

 

Anfrage:

 

  1. Wie viele EU-Bürger bekamen 2009 eine Ausgleichszulage (aufgeschlüsselt nach EU-Mitgliedstaaten und Monaten)?
  2. Werden Kriterien wie Hauptwohnsitz in Österreich und der Bezug einer Pension aus einem EU-Land kontrolliert?
  3. Wenn ja, wie und von vom wem?
  4. Gab es Fälle von Scheinanmeldungen?
  5. Wenn ja, wie wurde in diesen Fällen verfahren?