2677/J XXIV. GP
Eingelangt am 09.07.2009
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ANFRAGE
der
Abgeordneten Kickl, Neubauer
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Ausgleichszulage für
EU-Bürger
Die Ausgleichszulage soll jedem Pensionisten, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat, unter Bedachtnahme auf seine familiären Verhältnisse, sowie sonstigen Einkünfte und Unterhaltsleistungen ein Mindesteinkommen sichern. Die Ausgleichszulage gebührt in der Höhe der Differenz zwischen dem "Gesamteinkommen" und dem jeweiligen Richtsatz.
Ein Export von Mindestpensionen und damit ein Missbrauch unseres Pensionssystems ist jedenfalls nicht vorgesehen und das wird auch durch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 29.4.2004 bestätigt. Dieser hat die Ablehnung eines Antrages durch die Sozialversicherungsanstalt eine Ausgleichszulage an im Ausland wohnende Personen auszuzahlen, mit der Begründung, es handle sich um eine beitragsunabhängige Sonderleistung mit Sozialhilfecharakter, bestätigt.
In diesem Zusammenhang stellen unterfertigende Abgeordnete folgende
Anfrage: