2679/J XXIV. GP
Eingelangt am 09.07.2009
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ANFRAGE
des Abgeordneten DDr. Königshofer
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend die Übernahme der Bank Burgenland
Das Wochenmagazin FORMAT berichtet am 25. Juni 2009: „Die EU-Kommission will im Herbst ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich wegen der Bank Burgenland einleiten. Das erfuhr FORMAT aus informierten Kreisen in Brüssel. 2006 übernahm die Grazer Wechselseitige (Grawe) die Bank Burgenland. Ein ukrainisches Konsortium hatte damals um 55 Millionen Euro mehr geboten. Die EU beharrt darauf, dass der Kaufpreisunterschied eine staatliche Beihilfe sei. Nach langen Verhandlungen wurde laut dem FORMAT-Bericht heuer im Frühjahr ein Betrag von 42 Millionen festgelegt, der von der Grawe eingefordert werden muss.
Das Land Burgenland bestritt diese Einigung später wieder und will keine Forderung gegenüber der Grawe stellen. Die steirische Versicherung hat unmissverständlich klargemacht, dass sicher nichts nachgezahlt wird, berichtet FORMAT. Im Ernstfall sei sogar die Rückabwicklung des Kaufs eine reale Option.
Das Land und die Grawe haben mittlerweile beim EuGH geklagt. Landeshauptmann Hans Niessl könnte einen Antrag auf aufschiebende Wirkung bis zum EUGH-Urteil stellen, tut das aber nicht, weil er dies mit „schweren wirtschaftlichen Nachteilen“ begründen müsste – was vor den Landeswahlen 2010 brisant wäre. Das Burgenland müsste der Grawe bei der Rückabwicklung neben dem Kaufpreis auch eine Kapitalerhöhung über 70 Millionen plus Investitionen – insgesamt über 200 Millionen Euro –rückerstatten.“
In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgende
ANFRAGE