2690/J XXIV. GP

Eingelangt am 09.07.2009
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Anfrage

 

des Abgeordneten Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Zwangsernährung

 

Laut Bundesministerium für Inneres befanden sich 2700 Asylwerber im Jahr 2006 in Schubhaft.

Wie aus der Anfragebeantwortung 3943/AB des Bundesministers für Inneres zur Anfrage 3961/J des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Gerald Hauser hervorgeht, gab es in den Jahren 2006 und 2007 in 699 bzw. 696 Fällen Entlassung von Fremden aus der Schubhaft wegen „Haftunfähigkeit durch Hungerstreik“.

 

Im Fremdenpolizeigesetz 2005 (FPG) lautet der § 78. Absatz 6 wie folgt:

„Kann ein kranker oder verletzter Fremder während der Schubhaft in den Hafträumen nicht sachgemäß behandelt werden, gilt der Zeitraum einer ambulanten medizinischen Versorgung als Schubhaft. Kann die Fremdenpolizeibehörde die Schubhaft in einem solchen Fall auf Grund des Gesundheitszustandes des Fremden, der von ihm selbst herbeigeführt worden ist, nicht oder nicht mehr vollziehen, so kann, wenn das Aufenthaltsverbot oder die Ausweisung des Fremden durchsetzbar und die Abschiebung möglich ist, die Fremdenpolizeibehörde den Leiter des gerichtlichen Gefangenenhauses Wien um den Vollzug der Schubhaft in der medizinischen Einrichtung
dieses gerichtlichen Gefangenenhauses ersuchen. Dieser hat dem Ersuchen zu entsprechen, soweit eine sachgemäße medizinische Behandlung und Betreuung des Betroffenen im Hinblick auf die Auslastung und Ausstattung der Einrichtungen, die die erforderliche Behandlung gewährleisten, möglich ist.“

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres nachstehende

 

Anfrage:

1.     Wie oft konnte im Jahr 2008 die Schubhaft auf Grund des Gesundheitszustandes eines Fremden, der von ihm selbst herbeigeführt worden ist, nicht mehr vollzogen werden?

2.     Wie oft wurde im Jahr 2008 der Leiter des gerichtlichen Gefangenenhauses Wien gemäß § 78 Absatz 6 FPG um den Vollzug der Schubhaft in der medizinischen Einrichtung des gerichtlichen Gefangenenhauses ersucht?

3.     Wie oft konnte im ersten Halbjahr 2009 die Schubhaft auf Grund des Gesundheitszustandes eines Fremden, der von ihm selbst herbeigeführt worden ist, nicht mehr vollzogen werden?

4.     Wie oft wurde im ersten Halbjahr 2009  der Leiter des gerichtlichen Gefangenenhauses Wien gemäß § 78 Absatz 6 FPG um den Vollzug der Schubhaft in der medizinischen Einrichtung des gerichtlichen Gefangenenhauses ersucht?