2708/J XXIV. GP

Eingelangt am 09.07.2009
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ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Mag.a Birgit Schatz, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend Schutz vor unverlangt eingehenden, für Empfänger kostenpflichtige Mehrwert-SMS

 

 

In Österreich ist es anders als zB in Deutschland nach der derzeitigen Rechtslage möglich und zulässig, dem Empfänger unverlangt zugesandter kostenpflichtiger sogenannter „Mehrwert“-SMS die entsprechenden Kosten in Rechnung zu stellen. Dies kommt auch in der Praxis vor. Nach Auskunft von Handybetreibern und Konsumentenschutzeinrichtungen nimmt die Zahl entsprechender Beschwerden zu.

 

Nach der derzeitigen Gesetzeslage müssen KonsumentInnen einen nicht unerheblichen Aufwand und Kosten in Kauf nehmen, um sich mit den bestehenden vertraglichen und gesetzlichen Mitteln gegen ungerechtfertigte Mehrwert-SMS zu wehren. Als Gegenmaßnahme bei derartigen Problemen oder zur Vorbeugung ist in Österreich nur das Sperren einzelner konkreter Mehrwert-Nummern über einen privaten Dienst oder das generelle Sperren aller Mehrwert-Nummern (und damit Mehrwert-SMS) möglich. Will man unverlangte kostenpflichtige SMS-Zusendungen verhindern, kann man also zB im Gegenzug auch keine mittels ein- oder ausgehender Mehrwert-SMS funktionierenden seriösen Mehrwertdienste mehr nutzen, die Sperre umfaßt stets sowohl passive als auch aktive, also eingehende und ausgehende Vorgänge.

 

Auch wenn seitens der RTR behauptet wird, dass „wir die derzeit geltenden Schutzbestimmungen im Zusammenhang mit der Erbringung von Mehrwertdiensten grundsätzlich als ausreichend erachten“ und dass die Zahl der hinsichtlich dieser Problematik bei der RTR eingehenden Beschwerden „sehr gering“ sei (letzteres ist teilweise aus „vorauseilender“ Sanierung der Beschwerdefälle zwischen KonsumentInnen und Betreibern erklärlich), handelt es sich doch eindeutig um einen Missstand, der rechtlich ohne großen Aufwand behebbar wäre.

 

Eine konsumentInnenfreundlichere Regelung – wie sie u.a. seit längerem von der AK gefordert wird - darf jedenfalls keineswegs daran scheitern, dass seriöse Mehrwertdienst-Anbieter teilweise in Konkurrenz zu den herkömmlichen Telefonanbietern agieren – zB wenn sie weit günstigere Auslands-/Ferngespräche anbieten, die unter Nutzung von Mehrwert-SMS zustande kommen. Die von der RTR für ausreichend gehaltene, aktuell in Österreich geltende Ganz-oder-Gar-Nicht-Lösung bei Mehrwert-SMS-Sperren ist somit einseitig im Interesse der herkömmlichen Telefonanbieter, um ihren Markt zu schützen. Die zuständigen Behörden sollten jedoch gemäß ihrem rechtlichen Auftrag gegen derlei aktiv werden statt dem auch noch indirekt Vorschub zu leisten.

 

Dass – wie von der RTR angeführt – eine „selektive Sperre einzelner Mehrwertdienste-SMS“ (also zB auch: aller eingehender Mehrwertdienste-SMS) beim Telefonanbieter „jedoch aus technischen Gründen nicht möglich“ sein soll, ist schwer nachvollziehbar: Schließlich ist zB in Deutschland eine abweichende Regelung zur vollen Zufriedenheit aller Beteiligten in Kraft, die zwischen eingehenden und ausgehenden Mehrwert-SMS unterscheidet und es möglich macht, eingehende kostenpflichtige Mehrwert-SMS zu unterbinden, ohne zugleich auch die Gegenrichtung zu sperren. Dies führt zu der absurden Situation, dass grenzüberschreitend aktive Betreiber diese Unterscheidung in Deutschland offensichtlich technisch bewältigen, in Österreich dies jedoch – laut RTR – angeblich technisch unmöglich ist!

 

Neben der von den Grünen bereits seit längerem eingeforderten generellen Änderung der Anti-Spam-Regelung von Opting-Out in Opting-In wäre die Einführung dieser Differenzierung wie in Deutschland auch in Österreich über das TKG bzw. zB die KEM-V nötig und sinnvoll.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1.      Ist Ihnen das Problem, dass in Österreich nach der derzeitigen Rechtslage kein nach passiv/aktiv bzw. eingehend/ausgehend unterscheidender Schutz vor kostenpflichtigen Mehrwertdiensten wie zB Mehrwert-SMS besteht, bekannt?

 

2.      Wieviele Beschwerden sind Ihnen zu diesem Thema a) via RTR, b) via VKI, c) via AK, d) via sonstigen Stellen bekannt?

 

3.      Welche Informationen liegen Ihnen zur Zahl derart gelagerter Fälle vor, in denen das Problem zwar entsteht, aber infolge einer Kulanzregelung der einzelnen Betreiber vor einer solchen Beschwerde gelöst wird (wenn auch mit grundsätzlich unnötigem, nicht nachvollziehbaren Mehraufwand für die KonsumentInnen und letztlich auch die Unternehmen gegenüber einer generellen rechtlichen Lösung)?

 

4.      Was spricht gegen die Übernahme der diesbezüglichen, deutlich konsumentInnenfreundlicheren Regelung Deutschlands, die eine Zahlungsverpflichtung eingehender Mehrwert-SMS unterbindet, ohne gleichzeitig auch ausgehende Mehrwert-SMS zu unterbinden, auch für Österreich?

 

5.      Können Sie ausschließen, dass hier durch die Verweigerung differenzierterer Regelungen nach deutschem Muster herkömmliche Telefonanbieter vor Konkurrenz geschützt werden sollen, obwohl doch der Auftrag der RTR eigentlich in die entgegengesetzte Richtung – Schaffung und Sicherstellung von mehr Wettbewerb, Maßnahmen zur Eingrenzung konsumentenfeindlicher, preistreibender Marktmacht, Konzentrationen etc. – lautet?

 

6.      Wie begründen Sie, dass – selbst bei denselben Anbietern! – in diesem Zusammenhang Dinge in Deutschland technisch problemlos möglich und rechtlich vorgesehen sind, die in Österreich rechtlich nicht vorgesehen und lt. RTR angeblich technisch nicht möglich sind?

 

7.      Welche rechtlichen Initiativen werden Sie in dieser Sache bis wann setzen?