Eingelangt am 09.07.2009
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser,
Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für
Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Nutzen und Problematik der
Verlängerung der S31 Eisenstadt – Schützen am Gebirge
Die Verlängerung der S31 von Eisenstadt nach
Schützen am Gebirge als mautpflichtige Schnellstraße schafft
große Probleme für die gesamte Region wie z.B. neue zu erwartende
Verkehrsbelastungen in anliegenden Gemeinden, neue Umweltprobleme für die
mit nationalem und internationalem Schutzstatus versehenen Neusiedler See
Region, längerfristig Anziehung des internationalen Transitverkehrs.
Damit werden starke Widerstände in der Region erzeugt.
Durch eine lokale, niederrangigere Umfahrung von Schützen
würden diese Probleme nicht auftreten und zudem eine wirtschaftlich weit
günstigere Variante erreicht werden.
In den bisherigen Planungen werden die Nachteile durch die derzeitige
S31 Planungsvariante für Gemeinden im Umkreis - wie zB Oslip - jedoch
nicht angeführt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
- Wie hoch ist die prognostizierte
Verkehrsbelastung für das S31 Teilstück Eisenstadt
Ost-Anschlusstelle Oslip angesichts der Tatsache, dass viele große
Arbeitgeber (zB. Amt der Landesregierung, Bewag, Begas, Kaserne, ORF,
Geschäfte im Zentrum), das Stadtzentrum sowie viele Schulen und das
Allsportzentrum am kürzesten und mautfrei über die B50 zu
erreichen sind und nicht über die geplante S31?
- Wie hoch werden aktuell die Kosten für das geplante S31
Teilstück Eisenstadt Ost-Anschlusstelle Oslip angegeben?
- Welche Verkehrsfrequenz ist auf der S31 Anschlussstelle Oslip zu
erwarten und wie sind die Kosten gerechtfertigt, angesichts der Tatsache,
dass in beiden Richtungen in jeweils rund 4km Entfernung Anschlussstellen
gegeben sind?
- Wie hoch sind die Kosten der Anschlussstelle Oslip?
- Wer wird Benützer der Anschlussstelle Oslip sein?
- Wie wurde der nun offene Grenzübergang St. Margarethen-Sopron
in den Verkehrsprognosemodellen berücksichtigt und welche
Veränderungen der Verkehrsströme ergeben sich diesbezüglich
durch die geplante S31?
- Wie wurde der nächtliche Rückreiseverkehr von den
Festspielen St. Margarethen und Mörbisch in den
Verkehrsprognosemodellen berücksichtigt und welche Veränderungen
der Verkehrsströme ergeben sich diesbezüglich durch die geplante
S31?
- Wie wurde die tatsächliche Hauptverkehrsverbindung zwischen
Rust und Oslip auf dem Güterweg in den Verkehrsprognosemodellen
berücksichtigt und welche Veränderungen der Verkehrsströme
ergeben sich diesbezüglich durch die geplante S31?
- Welche Maßnahmen werden vorgesehen, um die durch die S31 zu
erwartende steigende Verkehrsbelastung mit Durchzugsverkehr im Ortsgebiet
Oslip und die damit steigende Unfallgefahr im Ortsgebiet hintanzuhalten?
- Welche Maßnahmen werden vorgesehen, um die durch die S31 zu
erwartende steigende Lärm- und Abgasbelastung infolge des steigenden
Durchzugsverkehrs in Oslip für das gesamte Ortsgebiet hintanzuhalten?
- Wie wurde die nun erfolgte Elektrifizierung der Bahnlinie
Eisenstadt – Neusiedl am See in den Verkehrsmodellen
berücksichtigt und welche Auswirkungen hat diese?
- Mit welcher Begründung kann die ASFINAG als Aktienunternehmen
eine Schnellstraße ohne zu erwartende entsprechende Einnahmen planen
und bauen?
- Welcher Grund, ausser der prekären Situation der
burgenländischen Landesfinanzen, sprechen für den Bau der
S31-Variante im Vergleich zu einer billigeren, kleinräumigen,
zweispurigen Nordumfahrung von Schützen am Gebirge?
- Wie hoch ist der finanzielle Beitrag der Burgenländischen Landesregierung,
der für eine Vorverlegung des Projektes im Rahmen des
Generalverkehrsplanes geleistet werden muss?
- Wie wirkt sich das geplante S31 Teilstück auf die
Qualität der ohnehin stark mit Schadstoffen belasteten Grund- und
Oberflächengewässer in der Region aus und welche Maßnahmen
werden zur Verminderung der negativen Auswirkungen (z.B. Erhöhung des
Chlorideintrages) vorgesehen?
- Wie hoch sind die Kosten dieser Wasserschutzmaßnahmen?
- Würde vom BMVIT/ASFINAG eine Aberkennung des Weltkulturerbes
für die Region in Kauf genommen werden, wenn die UNESCO befindet,
dass dieses Straßenbauprojekt eine für die
Weltkulturerbe-Region unzumutbare Beeinträchtigung darstellt (siehe
das aktuelle, in mehrerlei Hinsicht vergleichbare Beispiel Dresden)?
- Zahlreiche europaweit geschützte Tier- und Pflanzenarten
(teilweise nicht in der bisher vorliegenden Fassung der UVE erhoben!)
werden durch die S31-Verlängerung gefährdet, damit
verstößt das Projekt gegen europäisches Recht. Welche
Argumente wollen die Projektbetreiber dem somit drohenden
EU-Vertragsverletzungsverfahren entgegenhalten?