2714/J XXIV. GP
Eingelangt am 09.07.2009
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ANFRAGE
des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend industrielle Verwertung von Fleisch-Abfallprodukten und Eiweißprodukten mittels Transglutaminasen
Transglutaminasen sind Enzyme, die Eiweiße vernetzen. Sie kommen in Mikroorganismen, im Muskelfleisch von Fischen sowie in der Leber und im Blut von Säugetieren vor. Auch im menschlichen Organismus bauen sie hochmolekulare Proteinstrukturen auf.
In der Lebensmittelindustrie werden Transglutaminasen vor allem zur Beeinflussung der physikalischen Produkteigenschaften wie Textur, Festigkeit und Elastizität eingesetzt. Das Enzym kann aber auch den Geschmack des Nahrungsmittels beeinflussen. Die häufigsten Anwendungsgebiete sind: Rohwurst, Würstel, (mehr Bissfestigkeit, "knackige" Konsistenz, Erhalt der Saftigkeit), Grillwürste (bessere Brateigenschaften); Hamburger; bei Steaks und Schnitzeln wird es zum „Verkleben“ von einzelnen Fleischabschnitten verwendet; Herstellung von Formfleisch, das aus kleinen Fleischstücken zusammengefügt wird wie z.B. („Pizzaschinken“), Verkleben von Fischabschnitten zur Herstellung von Fischpastete; zur Beeinflussung der Konsistenz von Milchprodukten wie Joghurt, Topfen und bei Soja (Textur und Haltbarkeit des Sojas für Tofu).
Lebensmittel-Enzyme gelten bislang nicht als Zutat und werden nicht auf der Zutatenliste angeführt. Ebenso wenig ist eine Kennzeichnung im Hinblick auf die Herstellung mit Hilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen vorgeschrieben.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: