2719/J XXIV. GP

Eingelangt am 09.07.2009
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Pirklhuber, Brunner, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend Förderung der Umstellung auf "besonders tierfreundliche Haltung"

 

Laut Merkblatt „Gehobener Tiergerechtheitsstandard für die bäuerliche Nutztierhaltung“ wird die Umstellung auf „besonders tierfreundliche Haltung“ gefördert. Dafür gelten folgende grundlegenden Mindestanforderungen:

-          Das Haltungssystem als ganzes muss für die Tiere besonders günstig sein.

-          Die Tiere müssen in Gruppen und in Laufstallsystemen gehalten werden.

-          Im Haltungssystem müssen deutlich unterscheidbare Funktionsbereiche für die unterschiedlichen Verhaltensweisen der Tiere (Ruhen, Fressen, Aktivität, Ausscheidung) vorhanden sein.

-          Allen Tieren soll ganzjährig und regelmäßig Freigeländezugang (Auslauf, Weide, Außenscharrraum) gewährt werden.

-          Der Boden im Liegebereich von Säugetieren ist geschlossen (planbefestigt) auszuführen und einzustreuen.

-          Geflügel darf nicht in Käfigen (auch nicht in ausgestalteten) gehalten werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1.      Welche konkreten Maßnahmen wurden im Rahmen des Programms für die Ländliche Entwicklung seit dem Jahr 2000 angeboten, um TierhalterInnen zu motivieren, auf besonders tierfreundliche Haltungssysteme umzusteigen?

 

2.      Wie viele Mittel wurden im Rahmen des Programms für die Ländliche Entwicklung seit dem Jahr 2000 für „besonders tierfreundliche Haltungssysteme“ und Tierschutzmaßnahmen zur Verfügung gestellt (bitte um eine jährliche Aufstellung der Maßnahmen und der dafür aufgewendeten Mittel)?

 

3.      Wie viele Mittel wurden im Rahmen des Programms für die Ländliche Entwicklung seit dem Jahr 2000 für Investitionen in Tierhaltungssysteme, die den gesetzlichen Mindeststandards entsprechen, aufgewendet (bitte um eine jährliche Aufstellung)?

 

4.      Wie viele Betriebe konnten im Rahmen des Programms für die Ländliche Entwicklung seit dem Jahr 2000 profitieren von Investitionen in a) „besonders tierfreundliche Haltungssysteme“ und b) in Tierhaltungssysteme, die den gesetzlichen Mindeststandards entsprechen?

 

5.      Wie viele Mittel wurden im Rahmen des Programms für die Ländliche Entwicklung seit dem Jahr 2000 in den einzelnen Produktionssparten (Rinder, Schweine, Geflügel, Schafe, Ziegen, Pferde) für „besonders tierfreundliche Haltungssysteme“ aufgewendet?

 

6.      Wie viele Mittel wurden im Rahmen des Programms für die Ländliche Entwicklung seit dem Jahr 2000 in den einzelnen Produktionssparten (Rinder, Schweine, Geflügel, Schafe, Ziegen, Pferde) aufgewendet für Tierhaltungssysteme, die den gesetzlichen Mindeststandards entsprechen?

 

7.      Wie viele Betriebe erhielten seit dem Jahr 2000 im Rahmen des Programms Ländliche Entwicklung in den einzelnen Produktionssparten (Rinder, Schweine, Geflügel, Schafe, Ziegen, Pferde) Investitionsförderungen für „besonders tierfreundliche Haltungssysteme“ (bitte um Auflistung nach einzelnen Tiergruppen)?

 

8.      Wie viele Betriebe erhielten seit dem Jahr 2000 im Rahmen des Programms Ländliche Entwicklung in den einzelnen Produktionssparten (Rinder, Schweine, Geflügel, Schafe, Ziegen, Pferde) Investitionsförderungen für Stallbauten (Erfüllung der gesetzlichen Mindeststandards)? Bitte um Auflistung nach einzelnen Tiergruppen.