2724/J XXIV. GP
Eingelangt am
09.07.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Elmar Mayer,
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, Doris Bures
betreffend „ ungleicher Behandlung von PensionistInnen bei der ÖBB-
Seniorenermäßigung"
Sehr geehrte Frau Ministerin Bures,
derzeit gibt es in Österreich PensionistInnenermäßigungen durch öffentliche und private Unternehmen. Für die Gewährung dieser Ermäßigungen werden unterschiedliche Kriterien herangezogen. So gibt es Unternehmen, die Vergünstigungen ab einem bestimmten Alter —unabhängig vom Pensionsantritt - einräumen. Andere stellen wieder generell auf den tatsächlichen Pensionsantritt um, unabhängig vom Alter. Es wird dabei das unterschiedliche Pensionsantrittsalter berücksichtigt.
Bei der ÖBB ist die Gewährung der Seniorenermäßigung an das gesetzliche Pensionsantrittsalter gebunden.
Der Erwerb der ÖBB-Vorteilscard Senior gilt erst für Frauen ab 60 und Männer ab 65 Jahren. Zahlreiche PensionistInnen erreichen diese Altersgrenze beim tatsächlichen Pensionsantritt nicht (z. B. auf Grund von Invalidität etc.), dies gilt auch für zahlreiche PensionistInnen mit Ausgleichszulage. Auch diese Altersgrenzen gehen damit an der Lebensrealität der PensionistInnen vorbei.
Aus Sicht der Anfragesteller ist es nicht nachvollziehbar, dass gerade diese Personengruppen mit zum Teil extrem niedrigen Monatseinkommen (Invaliditätspension) von diesen Begünstigungen ausgeschlossen sind. Da diese Sozialleistung im Rahmen der gemeinwirtschaftlichen Leistungen der ÖBB zweifellos darauf abzielt, der mangels aktivem Verdienst einkommensschwächeren Gruppe der Senioren die Mobilität zu erleichtern, ist sachlich kein Grund für eine Ungleichbehandlung im Bereich der PensionistInnen gegeben.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende Anfrage an die zuständige Ministerin für Verkehr, Innovation und Technologie:
Anfrage:
1. Ist im
Rahmen der Neuorganisation der ÖBB angedacht, auch die in der Anfrage
angesprochene
Ungleichbehandlung zu überdenken?
2.
Ist es aus Ihrer Sicht gerechtfertigt, dass die ÖBB weiterhin an
dieser
Ungleichbehandlung
festhält?
3.
Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um diese
Ungleichbehandlung zu
beseitigen?
4.
Werden auch in anderen mit Bundesbeteiligung ausgestatteten
Verkehrsbetrieben
solche Maßnahmen
Ihrerseits angedacht, wenn ja: wann? Wenn nein: welche
Hindernisse stehen dieser Aufhebung einer Ungleichbehandlung entgegen?