2728/J XXIV. GP

Eingelangt am 09.07.2009
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Anfrage

 

der Abgeordneten Bucher, Ing. Westenthaler

Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend der Novellierung des Glückspielgesetzes

 

Die Begutachtungsfrist bezüglich des Entwurfes des Finanzministeriums für die sogenannte Glückspielgesetz-Novelle 2008 (3/ME 24.GP) endete am 04.12.2008. Seit dem, d.h. seit mehr als sieben Monaten, steht das Gesetzgebungsverfahren still. Dies erscheint bedenklich, da nach Pressemeldungen aufgrund der bestehenden Gesetzeslage diverse Steuerausfälle durch illegales Glückspiel, online-gaming, etc. zulasten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler entstehen. Zudem sind Unzulänglichkeiten im Rahmen des Spielerschutzes bzw. der Suchtprävention zu vernehmen.

 

 

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

Anfrage:

 

1.

Wann ist geplant, den Gesetzesentwurf im Finanzausschuss zu behandeln bzw. das Glücksspielgesetz zu novellieren?

 

2.

Aus welchen Gründen ist der Gesetzgebungsprozess ins Stocken geraten bzw. warum wurde der Gesetzesentwurf nach Abschluss des Begutachtungsverfahrens noch nicht weiterbehandelt?

 

3.

Sind Veränderungen des bisherigen Entwurfes geplant?

 

4.

Wenn ja, wie sollen diese konkret aussehen?

 

5.

Können Sie beziffern, wie viel Steuermehreinnahmen durch die geplanten Neuregelungen monatlich erzielt werden können (Stichwort: online-gaming; illegales Glücksspiel,…)?

 

Wien, 09.07.2009