2748/J XXIV. GP

Eingelangt am 10.07.2009
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Lichtenecker, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

 

betreffend Inanspruchnahme der freiwilligen Arbeitslosen-Versicherung für Selbständige

 

 

Der Nationalrat hat am 4.12.2007 mit einer Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetz, des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, des Arbeitsmarktförderungsgesetz, des Arbeitsmarktservicegesetz, des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, des Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz und des Einkommensteuergesetz die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige beschlossen. Diese ist am 1.1.2009 in Kraft getreten.

 

 

Zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung berechtigt sind Selbständige, die nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz oder nach dem Freiberuflichen Sozialversicherungsgesetz pensionsversichert sind, sowie selbständige RechtsanwältInnen und ZiviltechnikerInnen. Sie haben die Wahl zwischen 3 fixen monatlichen Beitragsgrundlagen. Der Beitragssatz beträgt 6%. Vor 2009 bereits tätige UnternehmerInnen können prinzipiell im gesamten Jahr 2009 in diese Versicherung eintreten. UnternehmerInnen, die ihre Tätigkeit ab 1.1.2009 begonnen haben, können innerhalb von 6 Monaten ab Verständigung durch die Sozialversicherungsanstalt eintreten. Ein späterer Eintritt ist wieder nach 8 Jahren möglich. Ein Austritt ist ebenfalls erst nach 8 Jahren vorgesehen. Die so genannte Rahmenfristlegung regelt die Ansprüche, die Personen entstehen, wenn sie sowohl selbständigen als auch unselbständigen Tätigkeiten nachgehen bzw. nachgegangen sind.

 

 

Diese Regelung ist derzeit bereits ein halbes Jahr in Kraft. Eine umfangreiche Datenbasis über die Inanspruchnahme der Regelung ist allerdings öffentlich noch nicht vorhanden.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

 

 

 

 

 

ANFRAGE:

 

 

  1. Wie viele UnternehmerInnen sind prinzipiell für die freiwillige Arbeitslosenversicherung anspruchsberechtigt?

 

  1. Wie viele Unternehmerinnen und Unternehmer haben die freiwillige Arbeitslosenversicherung mit Stichtag 1. Juli 2009 bereits in Anspruch genommen? (Bitte um Auflistung nach Größenklassen)

 

  1. Wie viele UnternehmerInnen werden die freiwillige Arbeitslosenversicherung voraussichtlich bis 31. Dezember 2009 in Anspruch nehmen? (Bitte um Auflistung nach Größenklassen)

 

  1. Wie viele UnternehmerInnen befinden sich mit Stichtag 1. Juli 2009 in den jeweils zur Verfügung stehenden Beitragsgrundlagenklassen der freiwilligen Arbeitslosenversicherung? (Bitte um Auflistung nach den drei Beitragsgrundlagenklassen)

 

  1. Wie viele UnternehmerInnen mit Ansprüchen aus der Rahmenfristlegung haben mit Stichtag 1. Juli 2009 die freiwillige Arbeitslosenversicherung in Anspruch genommen? (Bitte um Auflistung nach Größenklassen)

 

  1. Welche Möglichkeiten sehen Sie die freiwillige Arbeitslosenversicherung für UnternehmerInnen attraktiver zu machen?