2768/J XXIV. GP

Eingelangt am 10.07.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

an die Frau Bundesministerin für Inneres

betreffend ungültige Ausstellung von Reifeprüfungszeugnissen durch die Al Azhar International Schools Vienna und ein eventueller Zusammenhang mit Schleppertätigkeiten

 

In der „Krone“ vom 9. Juli 2009 findet sich auf Seite 10 ein Bericht über die Al Azhar International Schools Vienna, eine islamisch-konfessionelle Schule mit Sitz in Wien-Floridsdorf, die für ihre Schüler – ohne dazu befugt zu sein – Reifeprüfungszeugnisse ausgestellt hat. Wörtlich heißt es da:

„Denn obwohl die Anstalt dezidiert keine Matura-Berechtigung hat, studieren rund 100 Jugendliche – nach umstrittenen ‚Übersetzungen’ – an heimischen Hochschulen.“ (Krone, 9. Juli 2009, S. 10)

Die Wiener Stadtschulratspräsidentin wird mit dem Satz zitiert, dass es seit Jahren Probleme mit besagter Schule gebe. Trotzdem schritt erst jetzt eine Universität, die Technische Universität Wien, ein, und untersagte mit sofortiger Wirkung eine weitere Anerkennung des „Maturazeugnisses“ der Al Azhar-Schule an ihrer Studienabteilung. (ebd.)

Eine Mithilfe der ägyptischen Kulturabteilung sowie von Übersetzungsbüros wird vermutet. (ebd.)

Das BMWF wird damit zitiert, dass die Studienzulassung den Universitäten obliege. (ebd.)

 

Ein sozialistischer Wiener Gemeinderat nennt die o.g. Schule „wohl eine der am meisten geprüften Privatschulen Wiens“.

Der aufmerksame Leser fragt sich angesichts dieses Artikels u.a., woher die Al Azhar-Schule ihre Schüler rekrutiert.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten die Frau Bundesministerin für Inneres die folgende

 

 

Anfrage

 

1.      Haben Sie von dem o.g. Fall bereits Kenntnis erlangt?

2.      Haben Sie Kenntnis über die Herkunft der Schüler der Al Azhar-Schule?

3.      Ist der Status als Schüler an der Al Azhar-Schule hinreichend für den Erhalt einer Aufenthaltsberechtigung für Schüler („Schülervisum“)?

4.      Falls ja, wie viele Schüler der Al Azhar-Schule haben nach Ihren Aufzeichnungen eine Aufenthaltsberechtigung für Schüler erhalten?

5.      Wie können Sie sicherstellen, dass die Al Azhar-Schule nicht mit Schleppertätigkeiten in Verbindung gebracht werden kann?

6.      Wie können Sie sicherstellen, dass private Schulen in Österreich nicht mit Schleppertätigkeiten in Verbindung gebracht werden können?