2772/J XXIV. GP

Eingelangt am 10.07.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

 

an den Herrn Bundesminister für Wissenschaft und Forschung

betreffend ungültige Ausstellung von Reifeprüfungszeugnissen durch die Al Azhar International Schools Vienna

 

 

In der „Krone“ vom 9. Juli 2009 findet sich auf Seite 10 ein Bericht über die Al Azhar International Schools Vienna, eine islamisch-konfessionelle Schule mit Sitz in Wien-Floridsdorf, die für ihre Schüler – ohne dazu befugt zu sein – Reifeprüfungszeugnisse ausgestellt hat. Wörtlich heißt es da:

 

„Denn obwohl die Anstalt dezidiert keine Matura-Berechtigung hat, studieren rund 100 Jugendliche – nach umstrittenen ‚Übersetzungen’ – an heimischen Hochschulen.“ (Krone, 9. Juli 2009, S. 10)

 

Die Wiener Stadtschulratspräsidentin wird mit dem Satz zitiert, dass es seit Jahren Probleme mit besagter Schule gebe. Trotzdem schritt erst jetzt eine Universität, die Technische Universität Wien, ein, und untersagte mit sofortiger Wirkung eine weitere Anerkennung des „Maturazeugnisses“ der Al Azhar-Schule an ihrer Studienabteilung. (ebd.)

 

Eine Mithilfe der ägyptischen Kulturabteilung sowie von Übersetzungsbüros wird vermutet. (ebd.)

 

Das BMWF wird damit zitiert, dass die Studienzulassung den Universitäten obliege. (ebd.)

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten den Herrn Bundesminister für Wissenschaft und Forschung die folgende

 

 


Anfrage

 

 

1.        Seit wann haben Sie vom o.g. Fall Kenntnis?

2.        Wie kann unterbunden werden, dass künftig Personen mit unrechtmäßig ausgestellten Maturazeugnissen zum Studium an einer österreichischen Universität zugelassen werden?

3.        Was geschieht mit Personen mit unrechtmäßig ausgestellten Maturazeugnissen, die bereits zum Studium an einer österreichischen Universität zugelassen wurden?

4.        Um wie viele Personen handelt es sich dabei insgesamt?

5.        Was geschieht mit Personen mit unrechtmäßig ausgestellten Maturazeugnissen, die zum Studium an einer österreichischen Universität zugelassen wurden und dieses bereits abgeschlossen haben?

6.        Um wie viele Personen handelt es sich dabei insgesamt?

7.        Welche Übersetzungsbüros waren am o.g. Fall beteiligt?

8.        Wie werden Sie gegen diese vorgehen?