2798/J XXIV. GP

Eingelangt am 10.07.2009
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend Entlohnung von Hebammen

 

 

Seit der im Jahr 1994 erfolgten Novellierung des Hebammengesetzes erfolgt die Berufsausbildung der Hebammen an Akademien mit einer Ausbildungsdauer von drei Jahren. Die Voraussetzungen zur Ausbildungszulassung entsprechen jener des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes: Matura, Berufsreife- oder Studienberechtigungsprüfung, Krankenpflegediplom.

 

Im Gegensatz zum medizinisch-technischen Dienst sind Hebammen aber beispielsweise in Wien weiter in Besoldungsstufe K4 und damit 2 Stufen unter der gemäß der Ausbildung an sich zustehenden Besoldungsstufe eingestuft. In der Steiermark und in Niederösterreich erfolgte bereits die finanzielle Gleichstellung der Hebammen mit dem medizinisch-technischen Dienst.

 

Der durchschnittliche monatliche Verdienst der Hebammen hängt damit seit Jahren vor allem vom Bundesland ab, in deren Diensten die Hebammen stehen. Beträgt das Durchschnittseinkommen von Hebammen beispielsweise in Niederösterreich derzeit rund 2.778,25 Euro und in der Steiermark rund 2.728,21 Euro, so beträgt es in Wien monatlich rund 2.288,85 Euro.

 

Bereits seit Jahren gibt es immer wieder Anträge betreffend die gehaltsmäßige Gleichstellung von Hebammen in ganz Österreich und vor allem betreffend die gehaltsmäßige Aufwertung von Hebammen in Wien. Trotz einer mehr als berechtigten Forderung blieben diese Anträge in der Regel erfolglos.

 

Bereits im Juni 2006 haben beispielsweise Wiener ÖVP-Gemeinderäte einen Antrag betreffend Gehaltsanpassung für Hebammen gestellt. Die Einstufung der Hebammen im Besoldungsschema der Stadt Wien sollte entsprechend jener des MTD (K2) erfolgen. Bis heute ist dies aber noch nicht erfolgt.

 

Unter diesem Hintergrund stellen die unterzeichnenden Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit folgende

Anfrage

 

 

1.      Wie viele Hebammen sind in Österreich insgesamt tätig?

 

2.      Wie viele dieser Hebammen stehen in einem Dienstverhältnis zum Bund bzw. zu welchen Bundesländern?

 

3.      Wie hat sich die Entlohnung von Hebammen seit 1994 hinsichtlich ihrer Einstufung einerseits auf Bundesebene andererseits auf Landesebene entwickelt?

 

4.      Wann wurde die Entlohnung der in einem Dienstverhältnis zum Bund stehenden Hebammen bzw. der in einem Dienstverhältnis zu den einzelnen Bundesländern stehenden Hebammen aufgrund der im Jahr 1994 geänderten Ausbildungsvorschriften umgestellt?

 

5.      Inwieweit wurden seitens des Gesundheitsministerium seit 1994 mit den Bundesländern Gespräche in Bezug auf die gehaltsmäßige Aufwertung der Hebammen aufgrund der nunmehrigen Ausbildung geführt und welche Ergebnisse haben diese Gespräche gebracht?

 

6.      Aus welchen Gründen weigert sich Wien bis zum heutigen Tag die Hebammen gehaltsmäßig entsprechend ihrer Ausbildung zu entlohnen?

 

7.      Welche Berufsgruppen im öffentlichen Dienst werden ähnlich den Hebammen in Wien grundsätzlich nicht entsprechend ihrer Ausbildung entlohnt?