2825/J XXIV. GP
Eingelangt am 10.07.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten
Mag. Johann Maier, Krist, Dr. Sabine Oberhauser, Dr. Wittmann, Fazekas, Andrea
Gessl-Ranftl
an den
Bundesminister für Landesverteidigung und Sport
betreffend
„Ski- und Snowboardunfälle - Sicherheit auf Skipisten“
Tausende verletzte WintersportlerInnen landen jährlich nach Ski- bzw. Pistenunfällen in Österreichs Arztordinationen und Spitälern, wo sie ambulant oder stationär behandelt werden müssen. Für einige kommt diese Behandlung zu spät. Verantwortlich dafür sind einerseits schwere Stürze ohne Fremdverschulden und anderseits Kollisionsunfälle - mit oft tödlichem Ausgang. Unfälle wegen fehlender Verkehrsicherung sowie Kollisionen mit Pistengeräten führen ebenfalls zu schweren und tödlichen Unfällen. Liftunfälle - bei Sesselliften wie bei Schleppliften - sind wiederum einerseits auf technische Probleme, fehlende Aufsichtspflicht sowie andererseits auf Nachlässigkeit der Ski- bzw. SnowboardfahrerInnen selbst zurückzuführen.
Fälle von schwer verletzten
SkifahrerInnen bzw. SnowboarderInnen auf Österreichs Skipisten haben ab
Jahresbeginn 2009 nicht nur zu einer Helmpflichtdiskussion, sondern auch zu
einer
- leider oberflächlichen - Diskussion zur Sicherheit auf Österreichs
Skipisten geführt.
Mehrere tragische Todesfälle - mit wie auch ohne Skihelm - haben diese
öffentliche Diskussion verschärft. Es kam zwar dadurch zu einer
massiven Nachfrage bei Skihelmen (z.B. Verdoppelung der Verkaufszahlen)
verbunden mit finanziellen Förderungsaktionen. An den Sicherheitsproblemen
auf den Pisten und an der Unfallhäufigkeit hat sich - wie die
regelmäßigen Presseberichte aus den Skigebieten zeigten - allerdings
nichts geändert.
Verstärkte
Aufklärung und Bewusstseinbildung bei den WintersportlerInnen wurden in
öffentlichen Diskussionen zwar angesprochen, notwendige umfassende
Maßnahmen sind aber bei den Pisten- und Skiliftbetreibern sowie auf
Länderebene noch nicht in Sicht.
Die Landeshauptleute beabsichtigen nun allerdings im Rahmen einer
15a-Vereinbarung zumindest einen österreichweit einheitlichen Standard bei
Skihelmen schaffen: Die Verpflichtung zum Tragen eines Skihelms soll für
Kinder bis 15 Jahren gelten. Unterrichtsministerin Claudia Schmied hat wiederum
mitgeteilt, dass es ab kommendem Schuljahr eine generelle Helmpflicht bei
Skikursen (Schulveranstaltungen) geben soll. Für sozial schwache Familien
sollen durch das Ressort überdies 10.000 Gratishelme zur Verfügung
gestellt werden.
Insgesamt wurde für die Skisaison 2008/2009 mit ca. 60.000 verletzten SportlerInnen (mit Verletzungen wie Prellungen, Schnittwunden, Brüche, Kopfverletzungen, Becken- und Wirbelsäulenverletzungen und innere Verletzungen etc.) gerechnet. Viele verletzte WintersportlerInnen müssen durch Rettungsorganisationen (z.B. Bergrettung) erst geborgen und dann beispielsweise mit Rettungshubschrauber oder Pistenfahrzeugen zur ärztlichen Behandlung abtransportiert werden.
Nach einer Studie des Instituts für Sportwissenschaften der Universität Innsbruck, die vom ÖSV in Auftrag gegeben worden ist, waren in der Saison 2007/2008 die Skifahrer mit 83 % von Verletzungen betroffen, 17 % Snowboarder. Danach sind Stürze ohne Fremdverschulden mit 87 % die weit als häufigste Unfallursache. Ähnlich die Zahlen aus der Schweiz. Danach 92 % aller Unfälle ohne Einwirkung einer anderen Person sind, somit selbst verschuldet (Forschungsabteilung der Beratungsstelle für Unfallverhütung). Kollisionen zwischen den PistennutzerInnen haben tendenziell die schwerwiegenderen Folgen, nämlich schwerste -Verletzungen oft mit Todesfolgen.
Für
diese schweren Sportunfälle auf Pisten und außerhalb der Pisten gibt
es mehrere, aber höchst unterschiedliche Gründe. Meist
überschätzen WintersportlerInnen ihr Können, machen Fahrfehler,
sind - bei fehlender Fitness - undiszipliniert und zu schnell unterwegs, halten
FIS-Regeln nicht ein, haben kein Risikobewusstsein, ignorieren Pisten- und
Warnhinweise oder beherrschen ihr Sportgerät nicht. Auch eisige oder harte
Pisten, Witterungseinflüsse
(z.B. Nebel) sowie die zunehmende Verkehrsdichte (Vollbetrieb) auf den Pisten
lösten bereits eine Vielzahl von Unfällen aus. Daher ist die Kenntnis
und Einhaltung der FIS-Regeln durch alle PistennutzerInnen Voraussetzung
für diese Sportausübung. Falsch eingestellte Sicherheitsbindungen
können ebenfalls zu schweren Verletzungen führen. Aber auch
zügelloser Alkoholkonsum („Apres-Ski“) spielt bei
Pistenunfällen eine nicht zu unterschätzende Rolle. Alkoholisierte
Skifahrer und Snowboarder stellen eine besondere Risikogruppe dar (z.B. auch
wegen der Restalkoholproblematik).
Unfälle bedeuten auch enorme volkswirtschaftliche Kosten, so insbesondere für die gesetzlichen Krankenversicherungen und für unser Gesundheitssystem.
Finanziell besonders belastet sind WintersportlerInnen, die über keine private Haftpflichtversicherung verfügen, da die gesetzliche Krankenversicherung nur die Kosten der medizinischen Behandlung übernimmt.
Das Thema „Sicherheit auf Skipisten“ kann sich daher nicht auf die Diskussion um eine Helmpflicht beschränken, es geht um ein Bündel von Maßnahmen durch die Skiliftbetreiber und Länder. Ohne entsprechende Informationen (z.B. über Unfallursachen) und Unfalldaten können aber diese Probleme und offenen Fragen nicht seriös gelöst werden. Notwendig sind vergleichbare Daten für die Jahre 2005 bis 2008 bzw. für die Saisonen 2005/2006 bis 2008/2009 (je nachdem, welche Zahlen in den Ressorts vorliegen).
Diese parlamentarische Anfrage wird gleichlautend - da es sich dabei um eine Querschnittsmaterie handelt und die Fragen unmittelbar zusammenhängen - unabhängig von der gesetzlichen Zuständigkeit nach dem Bundesministeriengesetz sowohl an den Sportminister, als auch an den Gesundheitsminister, den Konsumentenschutzminister, die Innenministerin, die Justizministerin und den Wirtschaftsminister gerichtet.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport nachstehende
Anfrage:
1. Wie viele Pistenunfälle mit bzw. von SkifahrerInnen und SnowboarderInnen gab es in den Jahren 2005, 2006, 2007 und 2008 bzw. in den Saisonen 2005/2006, 2006/2007, 2007/2008 und 2008/2009 (Aufschlüsselung jeweils auf Jahre/Saisonen und wenn möglich nach Bundesländern)?
2. Wie viele SkifahrerInnen und SnowboarderInnen wurden bei Pistenunfällen in den Jahren 2005, 2006, 2007 und 2008 bzw. in den Saisonen 2005/2006, 2006/2007, 2007/2008 und 2008/2009 verletzt (Aufschlüsselung jeweils auf Jahre/Saisonen und wenn möglich nach Bundesländern)?
3. Welche Verletzungsmuster gab es in diesen Jahren/Saisonen bei diesen Pistenunfällen? Wie haben sich diese Verletzungsmuster entwickelt (Aufschlüsselung auf Jahre/Saisonen und wenn möglich nach Bundesländern)?
4. Wie viele auf Skipisten verletzte Personen mussten in diesen Jahren/Saisonen insgesamt ambulant, wie viele stationär medizinisch behandelt werden (Aufschlüsselung auf Jahre/Saisonen und wenn möglich nach Bundesländern)?
5. Wie viel Prozent dieser Pistenunfälle (Frage 1) waren in diesen Jahren/Saisonen Einzelstürze, wie viele Kollisionsunfälle (Aufschlüsselung auf Jahre/Saisonen und wenn möglich nach Bundesländern)?
6. Wie viele Kollisionsunfälle zwischen Skifahrern und wie viele Kollisionsunfälle zwischen Skifahrer und Snowboarder, bzw. wie viele Kollisionsunfälle zwischen Snowboardern gab es in diesen Jahren/Saisonen (Aufschlüsselung auf Jahre/Saisonen und wenn möglich nach Bundesländern)?
7.
Welche Verletzungsmuster gab es in diesen
Jahren/Saisonen bei diesen Kollisionsunfällen (Frage 6)?
Wie
haben sich diese Verletzungsmuster entwickelt (Aufschlüsselung auf
Jahre/Saisonen und wenn möglich nach Bundesländern)?
8. Welche Altersgruppen waren nach den vorliegenden Zahlen der letzten Jahre bzw. Saisonen von allen Ski- bzw. Snowboardunfällen besonders betroffen?
9. In wie vielen Fällen waren in diesen Jahren/Saisonen Pistenunfälle mit verletzten oder getöteten Personen auf mangelnde oder fehlende Verkehrssicherheitsmaßnahmen der Lift- bzw. Pistenbetreiber zurückzuführen (Aufschlüsselung auf Jahre/Saisonen und wenn möglich nach Bundesländern)?
10. In wie vielen Fällen mussten in diesen Jahren/Saisonen durch Unfälle auf Skipisten oder in freiem Gelände verletzte SkifahrerInnen oder SnowboarderInnen durch eine Alpin- oder Flugrettung abtransportiert werden?
11. Welche Kosten
fielen dabei im Durchschnitt an (Aufschlüsselung auf Jahre/Saisonen, Rettungsart
und wenn möglich nach Bundesländern)?
Unter welchen Voraussetzungen werden
Alpinrettungskosten oder Flugrettungskosten von den Sozialversicherungsträgern
übernommen?
Welche Probleme werden aktuell beim
Rettungseinsatz von „Flugrettungen“ in Österreich gesehen?
Welche Maßnahmen sind seitens des Ressorts geplant?
12. Wie sieht die Kassenvertragslage von niedergelassenen Ärzten in den österreichischen Schigebieten aus?
13. Gibt es
hinsichtlich der Behandlung und Leistungsverrechnungen von niedergelassenen Ärzten
oder Privatkliniken in den Skigebieten von verletzten SchifahrerInnen Beschwerden
beim Ressort, dem Hauptverband oder bei einzelnen Sozialversicherungsträgern?
Gibt es diesbezügliche Beschwerden von verletzten ausländischen
Schifahrern?
Wenn ja, welche?
14. In wie vielen Fällen wurden in diesen Jahren aufgrund von Unfällen von SkifahrerInnen oder SnowboarderInnen gerichtliche Strafanzeigen (z.B. wegen Körperverletzung) erstattet (Aufschlüsselung auf Jahre und wenn möglich auch nach Bezirks- und Landesgerichte)?
15. Wie wurden in
diesen Jahren diese gerichtlichen Strafanzeigen erledigt?
In wie vielen Fällen wurden die Anzeigen zurückgelegt oder
diversionelle Maßnahmen vorgenommen?
In wie vielen Fällen wurden die Strafverfahren eingestellt?
In wie vielen Fällen kam es zu einem Freispruch?
In wie vielen Fällen kam es zu einer strafgerichtlichen Verurteilung?
(Jeweils Aufschlüsselung auf Jahre und wenn möglich nach Bezirks- und
Landesgerichte)
16. In wie vielen Fällen kam es in diesen Jahren/Saisonen nach Unfällen von SkifahrerInnen oder SnowboarderInnen (z.B. Kollision) zu einer „Fahrerflucht“ des/der für den Unfall Verantwortlichen (Aufschlüsselung auf Jahre/Saisonen und wenn möglich nach Bundesländern)?
17. In wie vielen Fällen konnten in diesen Jahren/Saisonen fahrerflüchtige SkifahrerInnen und SnowboarderInnen auch ermittelt werden (Aufschlüsselung auf Jahre/Saisonen und wenn möglich nach Bundesländern)?
18. Wie viele SkifahrerInnen und SnowboarderInnen wurden bei Pistenunfällen 2005, 2006, 2007 und 2008 bzw. in den Saisonen 2005/2006, 2006/2007, 2007/2008 und 2008/2009 tödlich verletzt bzw. starben an den Unfallverletzungen (Aufschlüsselung auf Jahre/Saisonen und wenn möglich nach Bundesländern)?
19. Wie viel Prozent dieser Unfälle von SkifahrerInnen oder SnowboarderInnen mit tödlichem Ausgang waren in diesen Jahren/Saisonen Einzelstürze, wie viele Kollisionsunfälle (Aufschlüsselung auf Jahre/Saisonen und wenn möglich nach Bundesländern)?
20. Welcher Art waren die tödlichen Verletzungen in diesen Jahren/Saisonen bei Unfällen von SkifahrerInnen oder SnowboarderInnen (Aufschlüsselung auf Jahre/Saisonen und wenn möglich nach Bundesländern)?
21. In wie vielen Fällen waren in diesen Jahren/Saisonen Unfälle von SkifahrerInnen oder SnowboarderInnen mit tödlichem Ausgang auf mangelnde oder fehlende Verkehrssicherheitsmaßnahmen der Lift- oder Pistenbetreiber zurückzuführen (Aufschlüsselung auf Jahre/Saisonen und wenn möglich nach Bundesländern)?
22. In wie Fällen wurden in diesen Jahren aufgrund von Pistenunfällen oder von Unfällen im freien Gelände mit tödlichem Ausgang gerichtliche Strafanzeigen erstattet?
23. Wie wurden in
diesen Jahren diese gerichtlichen Strafanzeigen erledigt?
In wie vielen Fällen wurden die Anzeigen zurückgelegt oder
diversionelle Maßnahmen vorgenommen?
In wie vielen Fällen wurden die Strafverfahren eingestellt?
In wie vielen Fällen kam es zu einem Freispruch?
In wie vielen Fällen kam es zu einer strafgerichtlichen Verurteilung?
(Jeweils Aufschlüsselung auf Jahre und wenn möglich nach Bezirks- und
Landesgerichte)
24. In wie vielen Fällen kam es in diesen Jahren/Saisonen nach einem Pistenunfall mit tödlichem Ausgang zur Fahrerflucht des/der für den Unfall Verantwortlichen (Aufschlüsselung auf Jahre/Saisonen und wenn möglich nach Bundesländern)?
25. In wie vielen Fällen konnten in diesen Jahren/Saisonen diese fahrerflüchtigen SkifahrerInnen und SnowboarderInnen ermittelt werden (Aufschlüsselung auf Jahre/Saisonen und wenn möglich nach Bundesländern)?
26. Wie viele SkifahrerInnen und SnowboarderInnen verunglückten in den
Jahren 2005, 2006, 2007 und 2008 bzw. in den Saisonen 2005/2006, 2006/2007,
2007/2008 und 2008/2009 im freien (d.h.
ungesicherten) Gelände?
Wie viele verletzte Personen, wie viele Todesfälle gab es bei
diesen Unfällen (Aufschlüsselung auf Jahre/Saisonen und wenn
möglich nach Bundesländern)?
27. Wie viele SkifahrerInnen, SnowboarderInnen und SkitourengeherInnen wurden in den Jahren 2005, 2006, 2007 und 2008 bzw. in den Saisonen 2005/2006, 2006/2007, 2007/2008 und 2008/2009 auf Skipisten oder bei Skitouren im freien Gelände durch Lawinenabgänge verletzt oder getötet (Aufschlüsselung auf Jahre/Saisonen und nach Bundesländern)?
28. In wie vielen
Fällen kam es 2005, 2006, 2007 und 2008 bzw. in den Saisonen 2005/2006, 2006/2007,
2007/2008 und 2008/2009 kam es zu nicht unfallbedingten Erkrankungen und Todesfällen
(z.B. Herz- und Kreislaufversagen) auf Skipisten, Langlaufpisten oder bei Skitouren
im freien Gelände, etc.?
Wie viele Todesfälle gab es dabei?
(Jeweils Aufschlüsselung auf Jahre/Saisonen und wenn möglich nach
Bundesländern)
29. Wie viele
WintersportlerInnen haben sich in den Jahren 2005, 2006, 2007 und 2008 bzw. in
den Saisonen 2005/2006, 2006/2007, 2007/2008 und 2008/2009 bei Seilbahn-
oder Liftunfällen verletzt?
Wie viele wurden dabei getötet?
Wie viele Unfälle gab es in diesen Jahren/Saisonen (Aufschlüsselung
jeweils auf Jahre/Saisonen und wenn möglich nach Bundesländern)?
30. In wie vielen Fällen wurden in diesen Jahren aufgrund von Seilbahn- oder Liftunfällen gerichtliche Strafanzeigen (z.B. wegen Körperverletzung) erstattet (Aufschlüsselung auf Jahre und wenn möglich auch nach Bezirks- und Landesgerichte)?
31. Wie wurden in
diesen Jahren diese gerichtlichen Strafanzeigen erledigt?
In wie vielen Fällen wurden die Anzeigen zurückgelegt oder
diversioneile Maßnahmen vorgenommen?
In wie vielen Fällen wurden die Strafverfahren eingestellt?
In wie vielen Fällen kam es zu einem Freispruch?
In wie vielen Fällen kam es zu einer strafgerichtlichen Verurteilung
(Jeweils Aufschlüsselung auf Jahre und wenn möglich nach Bezirks- und
Landesgerichte)?
32. Wie viele
WintersportlerInnen haben sich in den Jahren 2005, 2006, 2007 und 2008 bzw. in
den Saisonen 2005/2006, 2006/2007, 2007/2008 und 2008/2009 bei Kollisionen
mit Pistenraupen etc. verletzt?
Wie viele wurden dabei getötet?
Wie viele Unfälle gab es in diesen Jahren/Saisonen (Aufschlüsselung
jeweils auf Jahre/Saisonen und wenn möglich nach Bundesländern)?
33. Welche Maßnahmen wurden in Österreich bislang zur Empfehlung des Rates vom 31. Mai 2007 zur „Prävention von Verletzungen und zur Förderung der Sicherheit“ ergriffen?
34. Welche Haltung nehmen Sie und das Ressort zu der von internationalen Experten erarbeiteten „Skisicherheitscharta“ ein, die in Turin vor den Olympischen Spielen am 5.Februar 2006 präsentiert wurde (Turin Charta on Skiing Safety)?
35. Wie halten Sie und das Ressort von der darin festgelegten
internationalen Harmonisierung von Pistenordnungen etc. und der dazu
zugehörigen Gesetzgebung sowie auch des Gesetzesvollzugs?
Werden Sie auf europäischer Ebene für diese „Skisicherheitscharta“
eintreten?
36. Sind Sie und das Ressort auch der Auffassung, dass eine international harmonisierte Politik für sicheren Skisport (d.h. harmonisierte Rechtslage) ein Meilenstein für die Gesundheit, den Tourismus und den Konsumentenschutz darstellt?
37. Halten Sie und
das Ressort generell spezielle gesetzliche Regelungen (z.B. Geschwindigkeitsbeschränkungen,
Besucherbeschränkung, Pistenordnungen) und entsprechende Kontrollen zur
Hebung der Sicherheit und Einhaltung der FIS-Regeln etc. auf Österreichs
Skipisten für erforderlich?
Werden Sie derartige Initiativen zur Minimierung und Verhinderung von
Pistenunfällen ergreifen bzw. unterstützen?
38. Welche Auswirkungen nach Ansicht des Ressorts die OGH-Entscheidung vom 20. Jänner 2009, 4 Ob 204/08s auf die Pistensicherheit und das Verhalten aller PistennutzerInnen?
39. Welche Haltung
nehmen Sie und Ihr Ressort zu einer verpflichtenden privaten Haftpflicht- und
Unfallversicherung für WintersportlerInnen (Ski- und Snowboardfahrer) ein?
Werden Sie eine derartige Initiative ergreifen bzw. unterstützen?
40. Wurden und werden vor Schulschikursen und sonstigen schulischen Wintersportveranstaltungen die SchülerInnen über die Pistenregeln (FIS-Regeln) informiert und geschult?
41. Wie hoch sind aus
Sicht des Ressorts die volkswirtschaftlichen Kosten, die jährlich durch Pistenunfälle
und Unfälle im freien Gelände (d.h. durch Ski- und
Snowboardunfälle) anfallen?
Wie hoch sind nach Kenntnis des Ressorts die jährlichen Kosten für
den Gesundheitssektor, insbesondere für die gesetzlichen
Krankenversicherungen?
42. Welche
Maßnahmen können Sie in Ihrem Kompetenzbereich ergreifen, um die
Sicherheit auf Österreichs Skipisten zu erhöhen und ein erhöhtes
Sicherheitsbewusstsein unter den WintersportlerInnen zu schaffen?
Welche konkreten Beiträge erwarten Sie sich dazu von den dafür
verantwortlichen einzelnen Skigebieten (Tourismusverbände),
Pistenbetreibern, Skiliftbetreibern, dem Sportartikelhandel sowie sonstigen
öffentlichen und privaten Einrichtungen?