2831/J XXIV. GP

Eingelangt am 10.07.2009
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ANFRAGE

 

 

 

der Abgeordneten Dr. Strutz, Hagen, Bucher, Grosz, Dolinschek,

Kolleginnen und Kollegen

 

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Verzögerungen bei der Koralmbahn

 

 

Im Jahr 2004 wurde der Baltisch-Adriatische Korridor zwischen Danzig und Wien/Bratislava als vorrangige Schienenachse (TEN-Projekt 23) festgelegt. Im Oktober 2006 beschlossen die EU-Staaten Polen, Tschechien, Slowakei, Italien und Österreich eine Verlängerung der TEN-Achse. In einem „Letter of Intent“ unterzeichneten sie das gemeinsame internationale Bekenntnis, eine qualitativ hochleistungsfähige Schieneninfrastruktur im gesamten Verlauf der Baltisch-Adriatischen Achse herzustellen.

 

Die Koralmbahn ist eines der zentralen Projekte und Teil des internationalen Schienenverkehrskorridors der Baltisch-Adriatischen Achse. Diese Verkehrsachse verläuft als internationaler Korridor von Bologna-Venedig-Udine-Tarvis-Villach-Klagenfurt-St.Andrä-Deutschlandsberg über Graz-Semmering-Wien-Warschau bis nach Danzig und wird Österreich optimal an europäische Verkehrsknoten anbinden.

 

Mit der Koralmbahn entsteht auf rund 130 Kilometern eine zweigleisige, elektrifizierte neue Hochleistungsstrecke. Sie weicht der bestehenden Südbahn-Bergstrecke über den so genannten „Neumarkter Sattel“ großräumig aus und integriert zugleich Graz in den Baltischen-Adriatischen Korridor. Darüber hinaus verbessert die Koralmbahn die Erreichbarkeit Süd-Österreichs und bindet die Weststeiermark und den Kärntner Raum optimal an die Landeshauptstädte Graz und Klagenfurt an.

 

Zudem werden hervorragende Voraussetzungen für einen leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Personen- und Güterverkehr auf der umweltfreundlichen Bahn geschaffen, wovon die Pendler und die regionale Wirtschaft profitieren, da massive Fahrzeitverkürzungen und attraktivere Taktfahrpläne dadurch ermöglicht werden.

 

Laut einer Studie des Instituts für höhere Studien (IHS) aus dem Jahr 2002 kann mit dem Gesamtinvestitionsvolumen der Koralmbahn über das Achtfache an volkswirtschaftlichen Effekten erzielt werden. Das entspricht bis zu 45.000 Arbeitsplätzen über die gesamte Projektdauer.


Bereits seit dem Jahr 2001 laufen die Arbeiten an der Koralmbahn. Seit Ende 2008 wird am ersten Abschnitt des knapp 33 km langen Koralmtunnels, dem Herzstück der Koralmbahn gebaut. Das Gesamtinvestitionsvolumen für diese Neubaustrecke beträgt rund 5,2 Mrd. Euro. Mit Ende 2008 wurden bereits 800 Mio. Euro investiert.

 

Die Realisierungsvoraussetzungen für die Koralmbahn wurden am 15. Dezember 2004 in einem Vertrag zwischen der Republik Österreich, den Bundesländern Kärnten und Steiermark und den Österreichischen Bundesbahnen detailliert festgelegt. In dieser Vereinbarung verpflichten sich die Österreichischen Bundesbahnen und der Bund, die verkehrswirksame Durchbindung der Koralmbahn im vertragsgegenständlichen Umfang sicherzustellen.

 

Bereits im Feber 2005 wurde vom damaligen Verkehrsminister die Trassen-Verordnung erlassen. Nun wurde aber festgestellt, dass es trotz zahlreicher baulicher Aktivitäten in der Projektabwicklung zu zeitlichen Verzögerungen kommen soll. Dies obwohl das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie über Betreiben des Bundeslandes Kärnten bei der Europäischen Kommission für das Europäische Konjunkturprogramm („EERP“) drei Projekte aus dem Bereich der Koralmbahn (nämlich den Hauptbahnhof Graz, den Bahnhof Lavanttal und das Versuchsfeld Kleindorf I bei St. Kanzian am Klopeiner See) zur Förderung eingereicht hat.

 

Durch die zeitliche Verzögerung bei der Umsetzung der Koralmbahn besteht die Befürchtung, dass dies nicht projektbedingt ist, sondern aus mangelnder finanzieller Dotierung im Rahmenplan resultiert. Dies würde jedoch eine Vertragsverletzung gegenüber den Bundesländern Kärnten und Steiermark bedeuten.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

 

 

Anfrage:

 

 

  1. Ist es richtig, dass es bei der Umsetzung der einzelnen Bauabschnitte der Koralmbahn zu zeitlichen Verzögerungen kommt?

 

  1. Welche Bauabschnitte der Koralmbahn sind bzw. werden durch eine zeitliche Verzögerung betroffen und was sind jeweils die Ursachen dafür?

 

 

  1. Welche konkreten Maßnahmen werden Sie ergreifen, um diese zeitlichen Verzögerungen wieder wettzumachen?

 

  1. Ist es richtig, dass die zeitlichen Verzögerungen für die einzelnen Bauabschnitte durch eine nicht ausreichende finanzielle Dotierung im Rahmenplan begründet sind?

 

  1. Kann der mit den Ländern Kärnten und Steiermark vorgesehene Zeitplan zur Umsetzung der Koralmbahn eingehalten werden?

 

  1. Seit wann sind diese zu erwartenden Verzögerungen bekannt?

  1. Wann beabsichtigen Sie, die Bundesländer Kärnten und Steiermark über zeitliche Verzögerungen in der Projektabwicklung zu informieren, und wie rasch werden Sie das in Zukunft tun, zumal Sie noch vor wenigen Monaten gegenüber den offiziellen Vertretern dieser Bundesländer zeitlichen Verzögerungen bestritten haben?

 

  1. Resultiert aus einer nicht ausreichenden finanziellen Dotierung im Rahmenplan eine Vertragsverletzung der Finanzierungs- und Umsetzungsvereinbarung mit den Bundesländern Kärnten und Steiermark? Wenn nein, worauf unterstützen Sie diese Auslegung?

 

  1. Besteht die Absicht, wie von einem Abgeordneten in der Öffentlichkeit geäußert,  die Wirtschaftlichkeit von Eisenbahnprojekten (wie z.B. den Wiener Zentralbahnhof, den Semmering-Basistunnel und die Koralmbahn) neu zu hinterfragen bzw. einer neuerlichen Beurteilung zu unterziehen? Wenn ja, aus welchem Grund soll dies erfolgen?

 

  1. Steht die Bundesregierung trotz der in der Öffentlichkeit geführten Diskussion nach wie vor hinter den Projekten Wiener Zentralbahnhof, Semmering-Basistunnel und Koralmbahn und wie ist Ihre Position als zuständige Verkehrsministerin dazu?

 

  1. Werden Sie für eine ausreichende finanzielle Dotierung des Rahmenplans eintreten, um eine zeitgerechte Umsetzung des Wiener Zentralbahnhofes, Semmering-Basistunnels und der Koralmbahn sicherzustellen?

 

  1. Wie hoch sind die im derzeit vorliegenden Entwurf des Rahmenplans bis zum Jahr 2014 vorgesehenen Mittel für die Koralmbahn (bitte aufgeschlüsselt nach dem jeweiligen Jahr und Bauabschnitt für jeweils Kärnten und Steiermark)?

 

  1. Ist durch diese Mittel die vertragskonforme Inbetriebnahme der Koralmbahn mit dem Jahr 2018  sichergestellt?

 

  1. Können Sie ausschließen, dass es aus finanziellen Gründen zu einer zeitlichen Verzögerung bei der Umsetzung der einzelnen Bauabschnitte der Koralmbahn kommt?