2834/J XXIV. GP

Eingelangt am 13.07.2009
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend Sicherung der Rechtsschutzberatung von Kinderschutzzentren wie WIGWAM in Steyr/OÖ

 

 

Seit 2003 betreut das Kinderschutzzentrum WIGWAM Kinder und Jugendliche, die Opfer von (sexueller) Gewalt wurden im Rahmen von Prozessbegleitung im Strafverfahren. Die psychosoziale Prozessbegleitung umfasst die Vorbereitung der Betroffenen auf das Verfahren und die Beratung der Familie im Umgang mit damit verbundenen emotionalen Belastungen sowie die Begleitung zu Vernehmungen im Vor- und Hauptverfahren. Die juristische Prozessbegleitung umfasst die rechtliche Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt.

 

Die Finanzierung basiert auf Förderverträgen, die jährlich mit dem BMJ abgeschlossen werden. Der geschätzte Förderbetrag muss im voraus angegeben werden. Die detaillierten fallbezogen dokumentierten Leistungen werden vierteljährlich vorgelegt und auf  Basis festgelegter Stundentarife abgegolten.

 

Mit der am 1.1.2008 in Kraft getretenen Fassung des Strafprozessreformgesetzes wurde  Prozessbegleitung im Strafverfahren als Rechtsanspruch der Opfer verankert.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1)   Ist die aktuelle Tätigkeit der Rechtsschutzberatung des Vereins Wigwam in Steyr für das Jahr 2009 finanziell ausreichend gesichert? Wenn nein, womit begründen Sie dies?

 

2)   Wie sieht die Finanzierung für diese Tätigkeiten für das Jahr 2010 aus?

 

3)   Wie viele Kinderschutzzentren mit ähnlichen Aufgabenbereichen werden in Oberösterreich derzeit unterstützt?

 

4)   Welche weiteren Projekte und Aktivitäten planen Sie in diesem sensiblen Bereich?