2839/J XXIV. GP

Eingelangt am 13.07.2009
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Moser, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend LKW-Kontrollen

 

 

 

 

 

 

Maßnahmen der Verkehrssicherheit müssen zum Schutz des menschlichen Lebens, der Gesundheit und der Lebensqualität der Menschen deutlich vorangetrieben werden. Das gemeinsame Ziel des Verkehrssicherheitsprogramms 2002 bis 2020 wurde leider bis jetzt nicht erreicht. Die Experten im Fachbeirat des BMVI betonen wiederholt die Bedeutung der Kontrollmaßnahmen zur Erreichung der Zielsetzungen.

 

Gerade Unfälle von LKW verursachen nicht nur großes menschliches Leid sondern auch erhebliche Sachschäden. Immer wieder weisen auch Behörden des BMVIT auf die Tatsachen hin, dass ein hoher Prozentsatz der LKW auf  Österreichs Straßen nicht vorschriftgemäß unterwegs ist. Beispielsweise wurden 20 % der kontrollierten LKW auf der Kontrollstelle Radfeld in Tirol beanstandet, obwohl im ersten Halbjahr 2009 der LKW-Verkehr bis zu25% dort zurückging.

 

Die Asfinag errichtete auf dem höherrangigen Straßennetz fixe Kontrollplätze („mulitfunktionale Verkehrskontrollplätze“) und plant weitere Stützpunkte, die unterschiedlich ausgestattet sind. Auf dem niederrangigen Straßennetz kommen landeseigene mobile Prüfzüge oder die Bundesprüfzüge zum Einsatz. Insgesamt führen sie durch die Verhängung von Strafmandaten. zu nicht unerheblichen Einnahmen für die öffentliche Hand, die vor allem den lokalen Sozialhilfeverbänden zu Gute kommen.

 

Die wertvollen Kontrollmaßnahmen der Exekutive unterscheiden sich bundesländerweise und werden in unterschiedlicher Dichte und Mannstunden vorgenommen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

 

1.      Bis wann werden die in Bau befindlichen Kontrollstellen der Asfinag und die geplanten fertig  gestellt ( genaue Angabe für jede einzelne)?

 

2.      Mit welchen Kontrolleinrichtungen ist jede der bestehenden fixen Kontrollstellen ausgestattet (Waage, techn. Prüfhalle, Größe des Abstellplatzes; Unterbringung der Exekutive in Containern oder Gebäuden, etc.)

 

3.      Wie werden die im Bau befindlichen und geplanten Kontrollstellen ausgestattet (detaillierte Angaben)?

 

4.      Wie viele Kontrollorgane der Exekutive arbeiten an den jeweiligen Kontrollstellen? Gibt es außer in Tirol auch in anderen Bundesländern eine eigene Kontrolleinheit der Exekutive?

 

5.      Wie viel Stunden pro Tag steht die Exekutive an den jeweiligen Kontrollplätzen im Einsatz?

 

6.      Welche Ergebnisse erbrachte die Kontrollstatistik 2008 an jeder fixen Kontrollstelle im Hinblick auf (vgl. beigefügtes Normblatt):

-        tägliche und jährliche LKW-Frequenz auf dem kontrollierten Straßenabschnitt

-        tägliche und jährliche Zahl der kontrollierten LKWs (Vorselektion und genauere)

-        Einsatztage

-        Zahl der Beamten und Mannstunden

-        Anzeigen nach KFG, STVO, etc.

-        Alkotests und Resultat

-        Geldeinnahmen durch Organmandate und Strafen

-        KFZ-Abnahmen

 

7.      Warum gibt es nur in Tirol eine eigene ARGE zur Umladung, Abschleppung, allfälligen Reparatur von beanstandeten LKWs?

 

8.      Nachdem sich das Sofortbezahlen der Strafen und dann erst Weiterfahren sehr bewährte (sogenannte Bringschuld), stellt sich die Frage, wann Sie diese Maßnahmen auch in der STVO verankern?

 

9.      Wann werden Sie die Regelungen im KFG und der STVO endlich benutzerfreundlich und für die Exekutive leichter handhabbar gestalten?

 

10.    An wie viel Tagen sind jeweils die mobilen Kontrollzüge im Einsatz (Aufschlüsselung nach Bundesländern)?

 

11.    Wie lautet das statistische Ergebnis dieser Einsätze je Bundesland nach dem oben angeführten Details?