2840/J XXIV. GP

Eingelangt am 13.07.2009
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Walser, Steinhauser, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

 

betreffend die Rede als Vertreterin der österreichischen Bundesregierung bei der Holocaust Era Assets Conference in Prag am 29. Juni 2009

 

Frau BM Dr. Claudia Schmied hat als Vertreterin der österreichischen Bundesregierung bei der Holocaust Era Assets Conference in Prag am 29. Juni 2009 eine Rede gehalten, in der sie unter anderem folgende Aussage macht. „All in all, 800 million Euro have been spent on victims’ assistance since 1945.”

 

Die Historikerkommission der Republik Österreich hat zur Frage der Bezifferung von Entschädigungen in ihren Forschungen und schließlich in ihrem Schlussbericht Folgendes festgestellt: „Weder lässt sich beziffern, wie viel Vermögen entzogen wurde, noch ist es möglich, der Summe von Rückstellungen und Entschädigungen einen auch nur halbwegs präzisen Geldwert zuzuordnen. Hiefür sind sowohl rein praktische als auch ganz grundsätzliche Probleme ursächlich /…/.“ Nunmehr wird wie in den letzten Jahrzehnten immer wieder eine Zahl genannt deren Nachvollziehbarkeit in keiner Weise gegeben ist. In den Salzburger Nachrichten vom 10.5.1995 meinte der damalige Abgeordnete Dr. Andreas Khol, „Entschädigungen seien absolut nicht notwendig. Österreich habe an die NS-Vertriebenen seit 1950 rund 360 Mrd. S an Pensionen ausbezahlt". In Die Presse vom 19. 8. 1995 auf Grund eine Anfrage des LIF an den damaligen BM für Soziales Hums meinte dieser: „Im Bereich der Opferfürsorge habe Österreich zwischen 1945 und 1994 Zahlungen der Höhe von mehr als 7,4 Mrd. Schilling geleistet, für heuer seien 266 Mill. budgetiert. Aus diversen anderen Titeln, die nicht in den Bereich der Sozialversicherungen fallen, wurden insgesamt 651,7 Mill. Schilling bereitgestellt." Weiter meinte Hums dann, seit 1984 bis Ende Juni 1995 seien 21,3 Mrd. Schilling von der PVAng ausbezahlt worden. Alle genannten Zahlen wurden nie belegt und waren schon damals unrichtig.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende


 

 

ANFRAGE:

 

 

  1. Welche Maßnahmen werden unter victims assistance verstanden und warum werden sie darunter subsumiert?
  2. Welche Zahlungen auf Grund welcher gesetzlichen Maßnahmen sind von der Summe von 800 Millionen Euro umfasst? Bitte eine Aufstellung nach Maßnahmen, Jahren und jeweiligen Zahlungen.
  3. Wie wurde die Gesamtsumme von 800 Millionen Euro berechnet?
  4. Welche Valorisierungen der Beträge wurden vorgenommen?
  5. Zählen Leistungen aus dem Opferfürsorgegesetz dazu?
  6. Wenn ja, wie wurden diese Zahlungen an Opfer während des Nationalsozialismus von Zahlungen an Opfern zwischen 1933 und 1938 getrennt?
  7. Zählen Pensionszahlungen dazu?
  8. Wenn ja warum?
  9. Wenn ja, wie wurden diese berechnet?
  10. Wenn ja, welche Quellen stehen dafür zu Verfügung?
  11. Zählen Pflegegeldleistungen dazu?
  12. Wenn ja warum?