2840/J XXIV. GP
Eingelangt am 13.07.2009
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ANFRAGE
des Abgeordneten Walser, Steinhauser, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
betreffend die Rede als Vertreterin der österreichischen Bundesregierung bei der Holocaust Era Assets Conference in Prag am 29. Juni 2009
Frau BM Dr. Claudia Schmied hat als Vertreterin der österreichischen Bundesregierung bei der Holocaust Era Assets Conference in Prag am 29. Juni 2009 eine Rede gehalten, in der sie unter anderem folgende Aussage macht. „All in all, 800 million Euro have been spent on victims’ assistance since 1945.”
Die Historikerkommission der Republik Österreich hat zur Frage der Bezifferung von Entschädigungen in ihren Forschungen und schließlich in ihrem Schlussbericht Folgendes festgestellt: „Weder lässt sich beziffern, wie viel Vermögen entzogen wurde, noch ist es möglich, der Summe von Rückstellungen und Entschädigungen einen auch nur halbwegs präzisen Geldwert zuzuordnen. Hiefür sind sowohl rein praktische als auch ganz grundsätzliche Probleme ursächlich /…/.“ Nunmehr wird wie in den letzten Jahrzehnten immer wieder eine Zahl genannt deren Nachvollziehbarkeit in keiner Weise gegeben ist. In den Salzburger Nachrichten vom 10.5.1995 meinte der damalige Abgeordnete Dr. Andreas Khol, „Entschädigungen seien absolut nicht notwendig. Österreich habe an die NS-Vertriebenen seit 1950 rund 360 Mrd. S an Pensionen ausbezahlt". In Die Presse vom 19. 8. 1995 auf Grund eine Anfrage des LIF an den damaligen BM für Soziales Hums meinte dieser: „Im Bereich der Opferfürsorge habe Österreich zwischen 1945 und 1994 Zahlungen der Höhe von mehr als 7,4 Mrd. Schilling geleistet, für heuer seien 266 Mill. budgetiert. Aus diversen anderen Titeln, die nicht in den Bereich der Sozialversicherungen fallen, wurden insgesamt 651,7 Mill. Schilling bereitgestellt." Weiter meinte Hums dann, seit 1984 bis Ende Juni 1995 seien 21,3 Mrd. Schilling von der PVAng ausbezahlt worden. Alle genannten Zahlen wurden nie belegt und waren schon damals unrichtig.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: