2844/J XXIV. GP
Eingelangt am 13.07.2009
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ANFRAGE
des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Inneres
Erlass BMI 12.1.2007, VA 1300/0013-III/2/2007
betr. Transsexualität –
Vorgangsweise nach Durchführung einer geschlechtsanpassenden Operation
Die derzeitige Situation betr. Vorgangsweise nach Durchführung einer geschlechtsanpassenden Operation ist prekär: Der Verwaltungsgerichtshof hat im Fall der Beschwerde von Michaela P. entschieden, dass schwerwiegende operative Eingriffe, wie die Entfernung der primären Geschlechtsmerkmale, keine notwendigen Voraussetzungen für die Änderung des juristischen Geschlechts transsexueller Personen sein können (VwGH 27.02.2009, Ziffer 2008/17/0054). Dessen ungeachtet verlangt der Erlass des Innenministeriums (Erlass BMI 12.1.2007, VA 1300/0013-III/2/2007) nach wie vor, dass für Personenstandsänderungen Befunde über geschlechtsanpassende Operationen vorgelegt werden müssen. Die Personenstandsänderung jener Frau, die den Prozess beim Verwaltungsgerichtshof gewonnen hat, wurde bis heute nicht durchgeführt. Das Innenministerium hat bis dato keine eindeutige Lösung ohne medizinische Zwangsmassnahmen anzubieten, offenlegen können.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: