2846/J XXIV. GP

Eingelangt am 13.07.2009
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend Umgang mit dem mutmaßlichen NS-Täter Kumpf und anderen NS-Kriegsverbrechern

 

Josias Kumpf hat als Mitglied der SS-Totenkopfdivision im deutschen Konzentrationslager Sachsenhausen und später in dem in Polen gelegenen NS-"Arbeitslager" Trawniki als KZ Wächter gearbeitet. Dort soll er laut US-Ermittlungen direkt an der Erschießung von 8.000 Jüdinnen und Juden beteiligt gewesen sein. Laut dem amerikanischen Justizministerium hat Kumpf jedenfalls zugegeben, während der Erschießungen Wache gestanden zu haben.

 

Mit Urteil eines amerikanischen Bundesgerichts wurde die Verleihung der US-Staatsbürgerschaft an den ehemaligen SS-Angehörigen Josias Kumpf widerrufen und die Staatsbürgerschaftsurkunde für ungültig erklärt. Auf Grund dieses Urteils wurde ein Abschiebeverfahren gegen Kumpf eingeleitet.

 

Josias Kumpf wurde am 19. März 2009 von den amerikanischen Behörden nach Österreich abgeschoben.

 

Seitens des Justizministeriums hieß es, man wisse nicht, wo sich Kumpf aufhalte.

 

Efraim Zuroff vom Simon Wiesenthal Zentrum stellt Österreich schlechte Noten bei der Verfolgung von NS Kriegsverbrechern aus. Österreich sei ein "Paradies für NS-Verbrecher" und die Ermittlungen gegen mutmaßliche Täter "unzureichend" wurde von Zuroff kritisiert.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.      War dem Justizministerium Kumpfs jeweiliger Aufenthaltsort in Österreich bekannt?

 

2.      Welche Kontakte hatte das Justizministerium seit seinem Aufenthalt in Österreich zu Kumpf?

 

3.      Hat das Justizministerium in irgendeiner Form Unterstützungshandlungen oder -leistungen für Kumpf erbracht?

 

4.      Wenn ja, welche und auf welcher rechtlichen Grundlage?

 

5.      Hat es Kontakte mit dem Innenministerium hinsichtlich des weiteren Umgangs mit Kumpf gegeben?

 

6.      Wenn ja, was war das Ergebnis dieser Kontakte?

 

7.      Ist Ihnen bekannt, ob das Innenministerium in die weitere Betreuung von Kumpf involviert war?

 

8.      Wenn ja, in welcher Art und Weise war das Innenministerium in die weitere Betreuung von Kumpf involviert?

 

9.      Ist ihnen bekannt, ob Mitglieder der Vorarlberger Landesregierung in die weitere Betreuung von Kumpf involviert waren?

 

10. Wenn ja, in welcher Art und Weise waren Mitglieder der Vorarlberger Landesregierung in die weitere Betreuung von Kumpf involviert?

 

11. Hat das Justizministerium irgendwelche Ausgaben für Kumpf getätigt?

 

12. Wenn ja, in welcher Höhe, für welche Leistung?

 

13. Gibt es seitens eines anderen Staates Ermittlungen gegen Kumpf?

 

14. Wenn ja, von welchen?

 

15. Sehen Sie rechtliche oder legistische Möglichkeiten, um dem mutmaßlichen Kriegsverbrecher Kumpf in Österreich ein Verfahren eröffnen zu können?

 

16. Wenn nein, sehen Sie legistischen Handlungsbedarf?

 

17. Kann Kumpf Ihrer Meinung nach ausgeliefert werden, wenn im Ausland ein Strafverfahren anhängig werden sollte?

 

18. Unterliegen die von Kumpf gesetzten Taten der österreichischen Gerichtsbarkeit?

 

19. Wie sehen Sie den Fall Kumpf unter dem rechtspolitischen Aspekt, „was damals Unrecht war, darf heute nicht Recht sein“?

 

20. Die USA haben Josias Kumpf die Staatsbürgerschaft entzogen und ihn des Landes verwiesen, in Österreich kümmern sich Republikvertreter um den mutmaßlichen Kriegsverbrecher. Wie beurteilen Sie den außenpolitischen Schaden für Österreich, der durch diese Aktionen entstanden ist?

 

21. Wie beurteilen Sie das Verhalten der USA in der Affäre Josias Kumpf?

 

22. Wie schlüssig sind die vorgelegten Unterlagen der USA betreffend den mutmaßlichen Kriegsverbrecher?

 

23. Teilen Sie die Einschätzung, dass Kumpf in Deutschland der Prozess gemacht werden würde, in Österreich der mutmaßliche Kriegsverbrecher hingegen in einem sicheren Hafen gelandet ist?

 

24. Wenn nein, wie begründen Sie diese Ansicht?

 

25. Wenn in Deutschland Mord nicht verjährt (diese Festlegung wurde vom Gesetzgeber im Hinblick auf NS-Taten gefällt) sollte sich Österreich daran nicht ein Beispiel nehmen?

 

26. In Österreich sind NS-Verbrechen, wie Mord bei minderjährigen Straftätern verjährt, ist das Ihrer Meinung nach ein „Fehler“ der österreichischen Gesetzgebung?

 

27. Kann „dieser Fehler“ in irgendeiner Form revidiert werden?

 

28. Verbrechen gegen die Menschlichkeit verjähren bekanntlich nie. Welchen aktiven Beitrag leistet Ihr Ministerium betreffend die Strafverfolgung von mutmaßlichen NS-Kriegsverbrechern?

 

29. Haben diese Maßnahmen zu Erfolgen geführt?

 

30. Wenn nein, was werden Sie unternehmen, damit es zu konkreten Erfolgen kommt?

 

31. Wie beurteilen Sie die Kritik des Simon Wiesenthal Zentrums, dass Österreichs Ermittlungen gegen mutmaßliche Täter unzureichend sind?