2850/J XXIV. GP

Eingelangt am 13.07.2009
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Graf, Harald Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

 

betreffend „Rechtswidrige Werbung unter dem Deckmantel der Öffentlichkeitsarbeit“

 

Laut dem Bundesministeriengesetz fällt die Information über die Arbeit der Bundesregierung in die Kompetenz des Bundeskanzleramtes. Hingegen ist die Information der Bevölkerung über den jeweiligen Ressortbereich durch das betroffene Bundesministerium selbst zu besorgen.

Die oben genannten Bereiche der Öffentlichkeitsarbeit sollen sich unmittelbar auf die vergangene, gegenwärtige oder aktuell zukünftige Tätigkeit der Bundesregierung bzw. des jeweiligen Ressorts beziehen und finden durch Steuermittel ihre Bedeckung.

 

In der Vergangenheit kam es immer wieder zu zweifelhaft zweckmäßigen Verwendungen der für die Informations- bzw. Öffentlichkeitsarbeit bereitgestellten Budgetmittel durch die Bundesregierung bzw. deren Mitglieder  in denen – vor allem in Wahlkampfzeiten - persönliche wie parteipolitische Werbebotschaften unter dem Vorwand der Information Verbreitung fanden.

 

Diese unzulässige Finanzierung von Informations- und Werbemaßnahmen sieht die Volksanwaltschaft erfüllt, wenn der Sachinhalt eindeutig hinter die werbende Form zurücktritt. So ist die Volksanwaltschaft, ebenso wie der Rechnungshof, der Auffassung, dass es genereller Regelungen oder zumindest Richtlinien bedürfte, um grundlegende Meinungsunterschiede darüber hintan zuhalten, unter welchen Voraussetzungen aus Haushaltsmitteln bezahlte Informations- und Werbemaßnahmen der Bundesregierung bzw. deren Mitglieder insbesondere auch in Wahlkampfzeiten zulässig bzw. unzulässig sind.

 

Der Verfassungsgerichtshof hat im Erkenntnis W I–2/04–11 vom 14. Dezember 2004 mit Bezug auf eine Aussendung eines Gemeindevorstandes zudem erkannt, dass staatliche Organe nicht in die Wahlwerbung eingreifen dürfen, indem sie objektive Informationen mit subjektiven Wertungen vermischen.

Aufgrund der geschilderten Vorgangspraxis der Regierung, verstärkt durch - für den Steuerzahler unverständliche – Extrembeispiele, wie die mannigfaltigen Werbekampagnen der in finanzielle Schieflage stehenden, der staatlicher Kontrolle unterworfenen, Unternehmen wie z.B. ÖBB oder ASFINAG. Selbige Unternehmen unterhalten Werbe- bzw. Öffentlichkeitsarbeitsbudgets obwohl diese monopolartige Geschäfte betreiben.

 

Ein Werbewert für diese Unternehmen ist aufgrund der Monopolstellung nicht auszumachen, so dass von einer indirekten Förderung von Medien auszugehen ist. Unter Umständen ist durch die Unternehmensverantwortlichen auch der Tatbestand der Veruntreuung öffentlicher Mittel begangen worden. Dies ist auch vor dem Hintergrund der einschlägigen Korruptionsbestimmungen des „Anfütterns“ von Medien bzw. Medienvertretern zum Zwecke der positiven Berichterstattung in den selben zu betrachten.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

Anfrage:

 

  1. In welcher Höhe beliefen sich die Kosten für Öffentlichkeitsarbeit in Ihrem Ressort sowie den ausgelagerten Behörden, unterstellten Organisationen und nachgeordneten Dienststellen im Jahre 2007?
  2. In welcher Höhe beliefen sich die Kosten für Öffentlichkeitsarbeit in Ihrem Ressort sowie den ausgelagerten Behörden, unterstellten Organisationen und nachgeordneten Dienststellen im Jahre 2008?
  3. In welcher Höhe belaufen sich die Kosten für Öffentlichkeitsarbeit in Ihrem Ressort sowie den ausgelagerten Behörden, unterstellten Organisationen und nachgeordneten Dienststellen in diesem Jahr bis dato?
  4. In welcher Höhe beliefen sich die Kosten für Werbeschaltungen in Ihrem Ressort sowie den ausgelagerten Behörden, unterstellten Organisationen und nachgeordneten Dienststellen im Jahr 2007 in diversen Zeitungen und Journalen, gegliedert nach Zeitungs- und Journalbezeichnungen?
  5. In welcher Höhe beliefen sich die Kosten für Werbeschaltungen in Ihrem Ressort sowie den ausgelagerten Behörden, unterstellten Organisationen und nachgeordneten Dienststellen im Jahr 2008 in diversen Zeitungen und Journalen, gegliedert nach Zeitungs- und Journalbezeichnungen?
  6. In welcher Höhe belaufen sich die Kosten für Werbeschaltungen in Ihrem Ressort sowie den ausgelagerten Behörden, unterstellten Organisationen und nachgeordneten Dienststellen in diesem Jahr bis dato in diversen Zeitungen und Journalen, gegliedert nach Zeitungs- und Journalbezeichnungen?
  7. In welcher Höhe beliefen sich die Kosten für Öffentlichkeitsarbeit in Ihrem Ressort sowie den ausgelagerten Behörden, unterstellten Organisationen und nachgeordneten Dienststellen im Jahre 2007?
  8. In welcher Höhe beliefen sich die Kosten für Öffentlichkeitsarbeit der Unternehmen welche im mehrheitlichen Eigentum des Bundes stehen und durch Ihr Ministerium verwaltet werden im Jahre 2007?
  9. In welcher Höhe beliefen sich die Kosten für Öffentlichkeitsarbeit der Unternehmen welche im mehrheitlichen Eigentum des Bundes stehen und durch Ihr Ministerium verwaltet werden im Jahre 2008?
  10. In welcher Höhe beliefen sich die Kosten für Öffentlichkeitsarbeit der Unternehmen welche im mehrheitlichen Eigentum des Bundes stehen und durch Ihr Ministerium verwaltet werden in diesem Jahr bis dato?
  11. Stehen Sie als Regierungsmitglied für Transparenz und Bürgernähe?
  12. Wenn ja, was werden Sie tun, um die Forderungen der Volksanwaltschaft und des Rechnungshofes umzusetzen?