2884/J XXIV. GP

Eingelangt am 13.07.2009
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Dr. Karlsböck

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend ausländische Temposünder

 

 

 

Obwohl die gegenseitige Strafverfolgung mit zumindest 13 EU-Mitgliedstaaten theoretisch funktionieren könnte, sieht die Praxis jedoch anders aus. Österreichische Behörden können Lenker von Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen wegen in Österreich begangenen Verkehrsdelikten oftmals nur bestrafen, wenn diese dabei unmittelbar gestellt werden.

 

Zu dieser Thematik wurde vom Salzburger Landesrechnungshof der Rechnungshofbericht zur Abwicklung von Verkehrsstrafen in der Bezirkshauptmannschaft Hallein (LRH – 3-117/8 – 2008) im Jänner 2009 erstellt.

 

In diesem Bericht wird darauf hingewiesen, dass ausländische Lenker nicht im selben Ausmaß wie inländische Lenker mit Strafen rechnen müssen. Dadurch blieben im Jahr 2007 im Land Salzburg rund 50.000 festgestellte Geschwindigkeitsübertretungen ungestraft.

 

Auch in der Bundeshauptstadt werden laut Peter Goldgruber, Leiter der sicherheits- und verkehrspolizeilichen Abteilung der Bundespolizeidirektion Wien, viele Strafverfügungen wegen Geschwindigkeitsübertretungen aufgrund ausländischer Kennzeichen nicht weiter verfolgt. Würde man in Wien zu den 400.000 Anzeigen wegen überhöhter Geschwindigkeit die ausländischen Temposünder hinzuzählen so wären es laut Goldgruber um 40 Prozent mehr Anzeigen.

 

Diese Straffreiheit hat auch nachteilige Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit, denn die abschreckende Wirkung von Geldstrafen erreicht die Gruppe von ausländischen Risikolenkern nicht. Bei mehr als 20 Prozent der Verkehrsunfälle mit Personenschäden in Österreich war 2008 zumindest eine ausländische Person beteiligt. Laut Statistik des Innenministeriums wird in Österreich jeder siebente tödliche Verkehrsunfall (14 Prozent) von einem ausländischen Fahrzeuglenker verursacht.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

 

ANFRAGE

 

 

1.      Wie viele festgestellte Geschwindigkeitsübertretungen blieben in Wien aufgrund von ausländischen Kennzeichen in den Jahren 2006, 2007 und 2008 ungestraft?

 

2.      Wie viele festgestellte Geschwindigkeitsübertretungen blieben in Niederösterreich aufgrund von ausländischen Kennzeichen in den Jahren 2006, 2007 und 2008 ungestraft?

 

3.      Wie viele festgestellte Geschwindigkeitsübertretungen blieben in Oberösterreich aufgrund von ausländischen Kennzeichen in den Jahren 2006, 2007 und 2008 ungestraft?

 

4.      Wie viele festgestellte Geschwindigkeitsübertretungen blieben im Burgenland aufgrund von ausländischen Kennzeichen in den Jahren 2006, 2007 und 2008 ungestraft?

 

5.      Wie viele festgestellte Geschwindigkeitsübertretungen blieben in der Steiermark aufgrund von ausländischen Kennzeichen in den Jahren 2006, 2007 und 2008 ungestraft?

 

6.      Wie viele festgestellte Geschwindigkeitsübertretungen blieben in Salzburg aufgrund von ausländischen Kennzeichen in den Jahren 2006, 2007 und 2008 ungestraft?

 

7.      Wie viele festgestellte Geschwindigkeitsübertretungen blieben in Kärnten aufgrund von ausländischen Kennzeichen in den Jahren 2006, 2007 und 2008 ungestraft?

 

8.      Wie viele festgestellte Geschwindigkeitsübertretungen blieben in Vorarlberg aufgrund von ausländischen Kennzeichen in den Jahren 2006, 2007 und 2008 ungestraft?

 

9.      Wie viele festgestellte Geschwindigkeitsübertretungen blieben in Tirol aufgrund von ausländischen Kennzeichen in den Jahren 2006, 2007 und 2008 ungestraft?

 

10. Findet, wie im Rechnungshofbericht gefordert, nun eine vermehrte Verkehrsüberwachung an neuralgischen Punkten mit Anhaltung statt?

 

11.  Wenn ja, wo und wie viele Aktionen mit dem Schwerpunkt auf ausländische Temposünder wurden österreichweit durchgeführt?

 

12.  Wenn nein, warum folgt man der Empfehlung des Rechungshofberichtes nicht

 

13. Worin bestehen in der Praxis die Hauptprobleme bei der EU-weiten Strafeintreibung?

 

14. Welche weiteren Maßnahmen, neben der Schaffung der Grundlage für Radarfotos von vorne und die Anhebung der Mindeststrafen für Raser ab 30 km/h auf 70 Euro, wurden durchgeführt um eine EU-weite Strafeintreibung tatsächlich zu ermöglichen?