2885/J XXIV. GP

Eingelangt am 13.07.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten Hofer

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend verschleppter Kindesmissbrauchsfall

 

Betreffend die Strafanzeige wegen sexuellen Missbrauchs, Drogenmissbrauchs und Misshandlung der mj. Angelika, geb. 20.1.2004. eingebracht durch die mütterlichen Großeltern am 1. März 2007. bzw. Einbringung eines Obsorgeantrags zugunsten der Großeltern am, 3. September 2007 mit obigen Hinweisen. Als möglicher Täter kommt der Kindesvater in Frage.

 

Nach erfolglosen Interventionen beim Jugendamt Schwechat und beim Pflegschaftsgericht BG Schwechat erstatteten die Großeltern am 1. März 2007 Strafanzeige bei der Polizei Fischamend. Die Anzeige stützte sich auf sexuell auffälliges Verhalten des Kindes, Selbstverletzungen, und medizinische Hinweise (zeitgleiche Infektion mit dem möglichen Täter) und Fotos, sowie Verhaltensweisen des Kindes, welche auf Verabreichung von Drogen schließen lassen. (Schielen, Nichtansprechbarkeit, Abwesenheit) Zusätzlich wurde ein „Tagebuch“ über die Ereignisse geführt und ebenfalls übergeben. Weiters ergab sich aus Sicht der Anzeiger der Verdacht, dass auch pornographische Fotos gemacht wurden. Die Familie des Kindes hatte schon am 20. November 2006 den Kontakt zu den Großeltern abrupt abgebrochen, der Missbrauch war zu dieser Zeit schon offensichtlich und wurde auch durch Fachleute (schriftlich) bestätigt.

 

Am 13. April 2007 erfolgte die Zurücklegung nach § 90 Abs. 2 StPO-alt (8St 53/07t-5). Die Zurücklegung erfolgte ohne Begründung, ohne Hinzuziehung von Sachverständigen und ohne Ermittlungen der Polizei.

Aufgrund dieser Verfahrensmängel und der Offensichtlichkeit des Missbrauchs, wurde am 25. Mai 2008 durch den Anwalt Mag. Traxler die Wiederaufnahme des Strafverfahrens begehrt. Eine Anzeige gegen den Kindesvater und eine Mitarbeiterin der Jugendwohlfahrt Schwechat wurde ebenfalls nicht weiter verfolgt. Der Anwalt wurde von der STA-Korneuburg bei der Anwaltskammer disziplinär gemeldet. Es besteht der Verdacht, dass Aussagen manipuliert, und im Nachhinein Termine konstruiert wurden.

 

Der am 3. September 2007 eingebrachte Obsorgeantrag (1P 24/08v) wurde viele Monate verschleppt, die Antragsteller (Großeltern) wurden in bestellten Gutachten als geisteskrank (Psychose) abgestempelt. Wegen der Entfremdung wurde am 14. Mai 2007 ein Besuchsrechtsantrag eingebracht, auch dieser wurde nicht behandelt.

 

Die Beweisanträge des Anwalts betreffend eine gynäkologische Untersuchung und die Offenlegung der Befunde über Infektionen und Laboruntersuchungen wegen Drogenmissbrauchs. Diese Beweisanträge wurden vom Pflegschaftsrichter abgewiesen. Die gerichtlich beeideten Sachverständigen waren nicht bereit Krankenhausbefunde beizuziehen oder gynäkologische Untersuchungen durchzuführen.

 

Zwischenzeitlich wurde aktenkundig, dass Angelika mehrmals wegen zu geringen Gewichts an das LKH Mödling überwiesen wurde. Dort wurde ein schlechter Allgemeinzustand festgestellt und das Kind (wie LUCA) zum Kinderschutzkind ernannt = battered child (geschlagenes Kind) (9.1.2007). Altersunübliche Unfälle, Nahrungsverweigerung, Trinkprobleme, Gewichts- und Wachstumsdefizite haben sich herausgestellt. Der Gesundheitszustand des Kindes ist als besorgniserregend zu bezeichnen.

 

Da man nicht gewillt ist, wenigstens dem Kind im Obsorgeverfahren zu helfen, sah sich der Anwalt gezwungen, nach wiederholter Einstellung des Strafverfahrens, einen Fortführungsantrag bei der Oberstaatsanwaltschaft in Wien einzubringen.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesminister für Justiz nachstehende

 

Anfrage

 

 

1.      Welche Gründe waren zur Einstellung des Verfahrens betreffend der Anzeige der Großeltern am 1. März 2007 (8 St 53/07t-5) maßgeblich?

 

2.      Welche Gründe gab es für die nochmalige Einstellung, betreffend der Wiedereinbringung am 25. Februar 2008 durch den Anwalt?

 

3.      Warum wurde dem Kind ein Obsorgeverfahren beim BG-Schwechat (Richterin Toth) verweigert?

 

4.      Wurde der Lauf beider Verfahren vom Justizministerium überprüft?

 

Wenn nein, werden Sie dies tun?

 

5.      Werden Sie den Fall Angelika erneut untersuchen lassen?

 

Wenn nein, warum nicht?