2888/J XXIV. GP
Eingelangt am 13.07.2009
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ANFRAGE
des Abgeordneten Herbert
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend die Ausrüstungskosten für verpflichtende Sicherheitsübungen bei Zollbediensteten
Ein Beamter des Zollabfertigungsdienstes wechselte zur Zollfahndung. Neben der Waffenausbildung mussten Sicherheitsübungsstunden absolviert werden und die Teilnehmer wurden aufgefordert, entsprechende Kleidung (Trainingsanzug und Turnschuhe) mitzunehmen. Einer der Beamten besaß beides nicht und musste es infolge dessen erwerben. Nachdem die Rechnung eingereicht worden war, wurden ihm und seinem Kollegen die entsprechenden Beträge mit der Bemerkung, dass dies ausnahmsweise erfolge und die beiden dies für sich behalten sollten, ausbezahlt. Vor etwa zwei Jahren brachte einer der Beamten anlässlich einer DAUS-Sitzung den Antrag ein, in Zukunft Personen, die verpflichtet sind, regelmäßig an Sicherheitsübungen teilzunehmen, die Kosten der notwendigen Ausrüstung zu erstatten. Die Mittel könnten aus dem Massafonds aufgebracht werden, es müsste lediglich der Bestellkatalog der betroffenen Beamten um die drei benötigten Sportartikel erweitert werden. Nach dem Ablauf von zwei Jahren erhielt er folgende Antwort: „Die Trainingskleidung ist nur für die Einsatztrainer vorgesehen. Dazu gibt es eine eindeutige Aussage seitens der Entscheidungsträger in der Gruppe IV/A (Dkfm. Müller und Mag. Hacker).“
Die Kosten, der zur Absolvierung der Übungen benötigten Ausstattung, belaufen sich auf 27,67 Euro pro Person.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende
ANFRAGE