2889/J XXIV. GP

Eingelangt am 13.07.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

 

des Abgeordneten Mario Kunasek

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend Ungleichbehandlung von Zugskommandanten des VR1

 

Während Zugskommandanten in Kompanien der Jäger-Bataillone von der Funktionsgruppe 2 in die Funktionsgruppe 3 in den neuen Organisationsplänen aufgewertet wurden, verblieben die  Zugskommandanten der  NT-Kompanien  des Versorgungsregiment 1 (VR1) in der Funktionsgruppe 2. Die Zugskommandantenstellvertreter sind bei Jägerbataillonen Funktionsgruppe 1, im VR1 Funktionsgruppe GL. Dies erscheint unter Berücksichtigung des Umstandes, dass die Aufgaben der Zugeskommandanten im VR1 durchaus mit jenen der Jäger Zugskommandanten gleichzusetzen sind, als Ungleichbehandlung.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende

 

 

Anfrage:

 

  1. Warum wurden die Zugskommandanten der NT-Kompanien der VR1 nicht, wie die Zugskommandanten der Jäger-Bataillone von der Funktionsgruppe 2 in die Funktionsgruppe 3 in den neuen Organisationsplänen aufgewertet?
  2. Ist eine Aufwertung der Zugskommandanten der NT-Kompanien des VR1 geplant?
  3. Wenn ja, wann?
  4. Wenn ja, warum nicht?
  5. Warum sind Zugskommandantenstellvertreter sind bei Jäger-Bataillonen Funktionsgruppe 1, im VR1 Funktionsgruppe GL?
  6. Ist eine Aufwertung der Zugskommandantenstellvertreter der NT-Kompanien des VR1 geplant?
  7. Wenn ja, wann?
  8. Wenn nein, warum nicht?