2889/J XXIV. GP
Eingelangt am 13.07.2009
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Anfrage
des Abgeordneten Mario Kunasek
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport
betreffend Ungleichbehandlung von Zugskommandanten des VR1
Während Zugskommandanten in Kompanien der Jäger-Bataillone von der Funktionsgruppe 2 in die Funktionsgruppe 3 in den neuen Organisationsplänen aufgewertet wurden, verblieben die Zugskommandanten der NT-Kompanien des Versorgungsregiment 1 (VR1) in der Funktionsgruppe 2. Die Zugskommandantenstellvertreter sind bei Jägerbataillonen Funktionsgruppe 1, im VR1 Funktionsgruppe GL. Dies erscheint unter Berücksichtigung des Umstandes, dass die Aufgaben der Zugeskommandanten im VR1 durchaus mit jenen der Jäger Zugskommandanten gleichzusetzen sind, als Ungleichbehandlung.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende
Anfrage: