2890/J XXIV. GP

Eingelangt am 13.07.2009
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Dr. Haimbuchner

und weiterer Abgeordneter

an den Präsidenten des Rechnungshofes

betreffend Überprüfung von Wahlkampfkostenrückerstattung an HPM

 

 

Hans Peter Martin kandidierte bei der Wahl zum Europäischen Parlament 2009 erneut mit seiner Liste „Hans-Peter Martin“ und erreichte 18 Prozent der Stimmen. Somit zog seine Namensliste mit drei Abgeordneten in das Europäische Parlament ein und er hatte Anspruch auf Wahlkampfkostenrückerstattung in der Höhe von 2,36 Millionen Euro.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Herrn Bundeskanzler nachstehende

 

 

ANFRAGE

 

 

1.      Welche Bedingungen sind an die Auszahlung der Wahlkampfkostenrückerstattung geknüpft?

 

2.      Welche Vorlagen müssen geleistet werden?

 

3.      Wann kann eine allfällige Überprüfung erfolgen?

 

4.      Wird der Rechnungshof eine Prüfung der Wahlkampfkostenrückerstattung für die Europawahl 2009 für die Liste „Hans-Peter Martin“ durchführen – vor allem ob des Umstandes, dass die Liste „Hans-Peter Martin“ laut eigenen Angaben für ihre Wahlwerbung lediglich  € 500.000,- ausgegeben hat?

 

5.      Hat es im Zusammenhang mit der Wahlkampfkostenrückerstattung an Hans Peter Martin Unregelmäßigkeiten gegeben?

 

6.      Wenn ja, welche?