2891/J XXIV. GP
Eingelangt am 13.07.2009
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ANFRAGE
des Abgeordneten Dr. Haimbuchner
und weiterer Abgeordneter
an den Bundeskanzler
betreffend Überprüfung von Wahlkampfkostenrückerstattung an HPM
Hans Peter Martin kandidierte bei der Wahl zum Europäischen Parlament 2009 erneut mit seiner Liste „Hans-Peter Martin“ und erreichte 18 Prozent der Stimmen. Somit zog seine Namensliste mit drei Abgeordneten in das Europäische Parlament ein und er hatte Anspruch auf Wahlkampfkostenrückerstattung in der Höhe von 2,36 Millionen Euro.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Herrn Bundeskanzler nachstehende
ANFRAGE
1. Welche Bedingungen sind an die Auszahlung der Wahlkampfkostenrückerstattung geknüpft?
2. Welche Vorlagen müssen geleistet werden?
3. Wann kann eine allfällige Überprüfung erfolgen?
4. Hat es im Zusammenhang mit der Wahlkampfkostenrückerstattung an Hans Peter Martin Unregelmäßigkeiten gegeben?
5. Wenn ja, welche?
6. Schöpft die Liste „Hans-Peter Martin“ die Wahlkampfkostenrückerstattung voll aus?
7. Wenn ja, wie lässt sich das unter dem Umstand erklären, dass die Liste „Hans-Peter Martin“ laut eigenen Angaben für ihre Wahlwerbung lediglich
€ 500.000,- ausgegeben hat?