2893/J XXIV. GP

Eingelangt am 13.07.2009
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Anfrage

 

der Abgeordneten Herbert, Mayerhofer, Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Diversion

 

Ein Beispiel für eine Verständigung eines Beschuldigten vom Rücktritt von der Verfolgung unter Bestimmung einer Probezeit lautet wie folgt:

Das Landeskriminalamt Wien, Außenstelle Ost, hat am 09.04.2009 eine Strafanzeige erstattet. Laut Inhalt dieser Anzeige steht eine Person im Verdacht, sie habe im November 2008 in Wien den aufgrund eines am 29.06.2006 geschlossenen Leasingvertrags von der BAWAG PSK Leasing GMBH anvertrauten PKW Audi A4 nach vorzeitiger Vertragsauflösung infolge Zahlungsverzugs um Rückforderung zumindest bis zum 24.02.2009 weiter benützt und dadurch das Vergehen der Veruntreuung nach §133 Abs. 1 und Abs. 2, Erster Fall, StGB begangen.

Die Durchführung eines Strafverfahrens wegen dieses Tatvorwurfs würde für eine Probezeit von 2 Jahren vorläufig unterbleiben, wenn binnen 14 Tagen nach Zustellung dieser Verständigung ein Beitrag zu den Kosten des Verfahrens in Höhe von EURO 50,- geleistet würde.

 

Ein anderes Beispiel lautet:

Die BPD Wien, LPK Wien, Polizeikommissariat Fünfhaus Wien hat gegen eine Person am 03.05.2008 Strafanzeige erstattet. Laut Inhalt dieser Anzeige steht diese Person im Verdacht, am 03.05.2008 in Wien eine Person sowie eine Exekutivbeamtin in Vollziehung Ihrer Aufgaben am Körper verletzt, eine fremde Sache, nämlich einen PKW beschädigt sowie sich der Verhaftung durch heftige Gegenwehr widersetzt zu haben.

 

Der Beschuldigte hat dadurch das Vergehen der Körperverletzung nach §83,84 ABS 2 Z4 StGB der Sachbeschädigung nach §125 StGB sowie des Wiederstandes gegen die Staatsgewalt nach §269 Abs 1 StGB begangen.

 

Die Staatsanwaltschaft beabsichtigt, wegen dieses Tatvorwurfs ein Strafverfahren durchzuführen. Es würde aber unterbleiben, wenn der Beschuldigte

1.)   einen Geldbetrag in der Höhe von EUR 1.100 zahlt und zwar innerhalb von 14 Tagen.

2.)   einen Teil des aus der Tat entstandenen Schadens in der Höhe von 100,- Euro an die Opfer bezahlt.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

Anfrage:

 

1.     In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2008 die Diversion angewendet, aufgeschlüsselt auf die einzelnen Delikte?

2.     In wie vielen Fällen wurde im ersten Halbjahr 2009 (Jänner bis Juni) die Diversion angewendet, aufgeschlüsselt auf die einzelnen Delikte?

3.     Welche diversionären Maßnahmen wurden dabei gesetzt?

4.     Wie viele Fälle entfielen davon auf Amtsdelikte  - als Delikte, wo Bedienstete der Hoheitsverwaltung in Vollziehung der Gesetze in Ausübung ihrer dienstlichen Aufgabenstellung betroffen waren?

5.     Welche diversionären Maßnahmen wurden bei diesen Amtsdelikten gesetzt?

6.     Gab es Fälle, wo bei einem Beschuldigten mehr als einmal die Diversion angewendet wurde?

7.     Wenn ja, bei welchen Delikten und wie oft, sowie welche diversionäre Maßnahmen wurden dabei gesetzt?