2895/J XXIV. GP
Eingelangt am 13.07.2009
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Graf, Dr. Winter
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend „Ermittlungen gegen den VSStÖ“.
An die Staatsanwaltschaft Wien soll eine Sachverhaltsdarstellung in Angelegenheit der Diffamierung des Papstes Benedikt XVI. durch den VSStÖ ergangenen sein. Inhalt dieser Sachverhaltsdarstellung ist der Verdacht der Herabwürdigung religiöser Lehren sowie der Verhetzung begangen durch den VSStÖ im Zuge des ÖH Wahlkampfes 2009.
So hat – wie in der Tageszeitung „Der Presse“ vom 15.05.09 berichtet wurde (siehe Beilagen) - der VSStÖ in der Druckschrift „Sowi Offensiv“ den Papst durch Darstellung als Affe herabgewürdigt, was im Sinne des StGB wohl ein strafbares Verhalten darstellt.
Dass dieses skandalöse Vorgehen des VSStÖ höchstwahrscheinlich durch die SPÖ begünstigt, wenn nicht sogar gefördert wurde, zeigen die Parallelen zur Papst-Hetze des nunmehrigen Bundeskanzlers Faymann der anlässlich eines Papst-Besuchs im Jahre 1983 ein Anti-Papst-Fest als „Alternative zum Papstrummel“ veranstaltete. Im Zuge des Festes soll es damals zu religionsverachtenden Kundgebungen gekommen sein. Sogar die Staatsanwaltschaft soll wegen „Herabwürdigung religiöser Lehren“ gegen den heutigen Bundeskanzler Faymann.
Faymann bezeichnete damals Johannes Paul II. als „Symbolfigur einer neuen konservativen Generaloffensive“ und „Politiker Uoytila“ (09.09.1983 APA). Der „Papstrummel“, wie Faymann den Katholikentag 1983 wiederholt bezeichnete, nannte er ein sündteures Spektakel in einer Zeit des Hungers in der Welt und der steigenden Arbeitslosigkeit“ (24.08.1983 Sozialistische Korrespondenz). Mit dem „Anti-Papst-Fest“ wolle er den „fahrenden Beichtstühlen und goldenen Sesseln“ (19.08.1983 APA) etwas entgegensetzen.
Im Rahmen der von Faymann organisierten Veranstaltung wurden auch „Papst raus“-T-Shirts und andere hetzerische Artikel in Umlauf gebracht sowie „Kirchenaustrittsberatungsstellen“ eingerichtet.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Justizministerin folgende
Anfrage: