2895/J XXIV. GP

Eingelangt am 13.07.2009
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Graf, Dr. Winter

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend „Ermittlungen gegen den VSStÖ“.

 

 

An die Staatsanwaltschaft Wien soll eine Sachverhaltsdarstellung in Angelegenheit der Diffamierung des Papstes Benedikt XVI. durch den VSStÖ ergangenen sein. Inhalt dieser Sachverhaltsdarstellung ist der Verdacht der Herabwürdigung religiöser Lehren sowie der Verhetzung begangen durch den VSStÖ im Zuge des ÖH Wahlkampfes 2009.

 

So hat – wie in der Tageszeitung „Der Presse“ vom 15.05.09 berichtet wurde (siehe Beilagen) - der VSStÖ in der Druckschrift „Sowi Offensiv“ den Papst durch Darstellung als Affe herabgewürdigt, was im Sinne des StGB wohl ein strafbares Verhalten darstellt.

 

Dass dieses skandalöse Vorgehen des VSStÖ höchstwahrscheinlich durch die SPÖ begünstigt, wenn nicht sogar gefördert wurde, zeigen die Parallelen zur Papst-Hetze des nunmehrigen Bundeskanzlers Faymann der anlässlich eines Papst-Besuchs im Jahre 1983 ein Anti-Papst-Fest als „Alternative zum Papstrummel“ veranstaltete. Im Zuge des Festes soll es damals zu religionsverachtenden Kundgebungen gekommen sein. Sogar die Staatsanwaltschaft soll wegen „Herabwürdigung religiöser Lehren“ gegen den heutigen Bundeskanzler Faymann.

 

Faymann bezeichnete damals Johannes Paul II. als „Symbolfigur einer neuen konservativen Generaloffensive“ und „Politiker Uoytila“ (09.09.1983 APA). Der „Papstrummel“, wie Faymann den Katholikentag 1983 wiederholt bezeichnete, nannte er ein sündteures Spektakel in einer Zeit des Hungers in der Welt und der steigenden Arbeitslosigkeit“ (24.08.1983 Sozialistische Korrespondenz). Mit dem „Anti-Papst-Fest“ wolle er den „fahrenden Beichtstühlen und goldenen Sesseln“ (19.08.1983 APA) etwas entgegensetzen.

 

Im Rahmen der von Faymann organisierten Veranstaltung wurden auch „Papst raus“-T-Shirts und andere hetzerische Artikel in Umlauf gebracht sowie „Kirchenaustrittsberatungsstellen“ eingerichtet.

 

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Justizministerin folgende

 

Anfrage:

 

 

  1. Ist eine derartige Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft Wien eingegangen?
  2. Wurden Ermittlungen gegen den VSStÖ und/oder dessen Organwalter auf Grund dieser Sachverhaltsdarstellungen eingeleitet?
  3. Wenn ja, hat sich in diesen Ermittlungen eine etwaige Beteiligungs- oder eine Bestimmungstäterschaft der SPÖ und/oder ihrer Organwalter herausgestellt?
  4. Wird die Staatsanwaltschaft in dieser Sache Anklage erheben?
  5. Wenn nein, warum nicht?
  6. Ist das Darstellen des höchsten Würdenträgers der katholischen Kirche als Affe Ihrer Meinung nach strafbar?