2901/J XXIV. GP
Eingelangt am 13.07.2009
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Anfrage
des Abgeordneten Dr. Hübner
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend die Affäre Ing. Salim A.
Der Bauingenieur und österreichische Staatsbürger Ing. Salim A ist am 10. Oktober 2007 mit seiner Familie nach Saudi-Arabien eingereist, um als Angestellter einer Subfirma einer deutschen Baufirma bei der Errichtung einer Betonfertigteilfabrik beruflich tätig zu werden.
Am 8. September 2008 wurde ihm fristlos gekündigt und zwei Tage später von Dr. Ziad Musa,“ Managing Partner“ der „Sommer Anlagentechnik - Middle East“ auf –nach den Behauptungen des Betroffenen – erpresserische Art und Weise sein österreichischer Reisepass abgenommen, um die erforderliche behördliche Genehmigung für die Ausreise seiner Gattin und seiner zwei Kinder zu erwirken.
Während Frau A. mit den beiden Kindern am 13.September ausreisen konnte, wurde Herrn Salim A. sein Reisepass nicht mehr zurückgegeben, eine wahre Odyssee zur Wiedererlangung seines Reisepasses – bei der die Österreichische Botschaft in Riyadh offenbar keine große Hilfe war – begann. Der Vertrauensanwalt der Österreichischen Botschaft Dr. Jochen HUNDT, der Ing. Salim A. empfohlen wurde, war anwaltlich für den Geschäftsführer der Firma Sommer tätig und konnte oder wollte nicht helfen.
Am 15. und 29. September 2008 kontaktierte Ing. Salim A., der sich mittlerweile bedroht und verfolgt fühlte, wiederum die Österreichische Botschaft mit dem dringenden Ersuchen um Hilfe bei der Wiedererlangung beziehungsweise Neuausstellung seines Reisepasses, wurde aber nur vertröstet.
In seiner Not wandte sich Herr Salim A. – von Saudi-Arabien aus – auch an die Volksanwaltschaft und an den Herrn Bundespräsidenten. Dr. Gerhard Deiss, Leiter der Abteilung für konsularischen Rechtsschutz antwortet in einem Schreiben vom 4. Dezember 2008
„Sehr geehrter Herr Ingenieur A.!
Aufgrund Ihres Schreibens an den Herrn Bundespräsidenten hat das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten die österreichsche Botschaft Ryiadh in Ihrer Sache kontaktiert.
Wie wir sowohl Ihren e-mails wie auch dem diesbezüglichen Bericht der Botschaft entnehmen, war und ist die Botschaft in dieser Angelegenheit nach besten Kräften um Ihre Unterstützung bemüht, wobei deren Aktionsradius allerdings an der lokalen Rechtslage, sowie den privatrechtlichen Verhältnissen (für die Gerichte zuständig sind), Grenzen gesetzt sind.
Wir hoffen, daß die Angelegenheit bereits auf dem Wege einer Lösung ist und versichern Ihnen, daß Ihnen die Botschaft auch weiterhin im Rahmen des Möglichen zur Seite stehen wird.“
Mit einem selbst beauftragten Rechtsanwalt gelingt es Ing. Salim A. – ohne Mithilfe der Botschaft – schließlich am 15. Jänner 2009 seinen Reispass zurück zu erhalten, allerdings fehlt das Ausreise-Visum. Am 9. Februar 2009 kann unter Mitwirkung von Herrn Mag. Rieger der Österreichischen Botschaft beim saudischen Passamt das Exit- und Retour-Visum schließlich erwirkt werden. Erst am 14. März 2009 kann Ing. Salim A. nach über fünf Monaten unfreiwilligen Aufenthalts endlich ausreisen.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten folgende
Anfrage