2916/J XXIV. GP

Eingelangt am 13.07.2009
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Tadler, Hagen,

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend freigestellte Betriebsräte der ÖBB

 

 

Auf der Homepage des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie wird unter dem Link Presse über ein Interview der Verkehrsministerin Bures mit der Kleinen Zeitung vom 19. März 2009 berichtet: „Bei den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) sind Eingriffe in das Dienstrecht der Eisenbahner plant“.

 

Weiters ist zu lesen: „Im Interview enthüllt Bures, dass sie - unter dem Diktat der knappen Kassen - die aufgeblähte, verästelte ÖBB-Holding verschlanken und in dem Kontext auch Eingriffe ins Dienstrecht der 42.000 Eisenbahner vornehmen will. Konkret schwebt ihr eine "stärkere Flexibilität bei den Beschäftigten" vor. Derzeit sind diese auf die verschiedensten ÖBB-Gesellschaften aufgeteilt. In Hinkunft sollen die Mitarbeiter flexibler, je nach Bedarf eingesetzt werden“.

 

Doch in den Erläuterungen der Regierungsvorlage (227 d.B.) betreffend
ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbahngesetz, das Privatbahngesetz 2004 und das Eisenbahngesetz 1957 geändert werden, wird nichts über die Beschäftigten oder deren Dienstrecht erwähnt.

 

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin nachstehende

 

Anfrage:

 

 

  1. Wie viele Betriebsräte gibt es in der ÖBB und deren Gesellschaften?

 

  1. Wie viele davon sind „freigestellte Betriebsräte“ in der ÖBB und deren Gesellschaften (Bitte um genaue Auflistung der Tätigkeitsbereiche und in welcher der Gesellschaften diese tätig sind)?

 

  1. Aus welchen Gründen wurden diese Betriebsräte freigestellt?
  2. Welche Funktionen erfüllen diese freigestellten Betriebsräte in der ÖBB und deren Gesellschaften?

 

  1. Wie viele dieser freigestellten Betriebsräte haben Doppelfunktionen, welche Doppelfunktionen sind dies und bei welcher Gesellschaft?

 

  1. Werden diese freigestellten Betriebsräte für ihre Doppelfunktionen entlohnt?

 

  1. Welche Auswirkung wird die Zusammenlegung der ÖBB-Gesellschaften auf die freigestellten Betriebsräte haben?

 

  1. Welche Auswirkungen wird die Zusammenlegung der ÖBB auf die Angestellten/Bediensteten der ÖBB und deren Gesellschaften haben?

 

  1. Wie viele dieser freigestellten Betriebsräte sind politisch für die SPÖ oder SPÖ nahen Vereinigungen tätig?

 

  1. Wie stellen Sie sich diese „stärkere Flexibilität bei den Beschäftigten“ der ÖBB vor?

 

  1. Wie sollen die Mitarbeiter der ÖBB nach Bedarf, flexibel eingesetzt werden?

 

  1. Auf welche gesetzlichen Grundlagen stützen Sie sich dabei?

 

  1. Wie sollen die Änderungen im Dienstrecht für Bedienstete der ÖBB in Zukunft ausgestaltet werden und wann soll dies geschehen?

 

  1. Wurde bei der geplanten Zusammenlegung der ÖBB Gesellschaften die Maastricht-Konformität, wie es auch vom Rechnungshof gefordert wurde, überprüft?

 

  1. Wenn ja, worin manifestiert sich diese in der Regierungsvorlage (227. d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbahngesetz, das Privatbahngesetz 2004 und das Eisenbahngesetz 1957 geändert werden? Wenn nein, warum nicht?