Eingelangt am 13.07.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Tadler, Hagen,
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und
Technologie
betreffend freigestellte Betriebsräte der ÖBB
Auf der Homepage des
Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie wird unter dem Link
Presse über ein Interview der Verkehrsministerin Bures mit der Kleinen
Zeitung vom 19. März 2009 berichtet: „Bei den
Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) sind Eingriffe in das Dienstrecht
der Eisenbahner plant“.
Weiters ist zu lesen: „Im Interview enthüllt Bures, dass sie - unter dem Diktat der
knappen Kassen - die aufgeblähte, verästelte ÖBB-Holding verschlanken
und in dem Kontext auch Eingriffe ins Dienstrecht der 42.000 Eisenbahner
vornehmen will. Konkret schwebt ihr eine "stärkere Flexibilität
bei den Beschäftigten" vor. Derzeit sind diese auf die
verschiedensten ÖBB-Gesellschaften aufgeteilt. In Hinkunft sollen die
Mitarbeiter flexibler, je nach Bedarf eingesetzt werden“.
Doch in den Erläuterungen
der Regierungsvorlage (227 d.B.) betreffend
ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbahngesetz, das Privatbahngesetz 2004 und
das Eisenbahngesetz 1957 geändert werden, wird nichts über die
Beschäftigten oder deren Dienstrecht erwähnt.
Daher richten die unterzeichneten
Abgeordneten an die Frau Bundesministerin nachstehende
Anfrage:
- Wie viele Betriebsräte
gibt es in der ÖBB und deren Gesellschaften?
- Wie viele davon sind
„freigestellte Betriebsräte“ in der ÖBB und deren
Gesellschaften (Bitte um genaue Auflistung der Tätigkeitsbereiche und
in welcher der Gesellschaften diese tätig sind)?
- Aus welchen Gründen wurden
diese Betriebsräte freigestellt?
- Welche Funktionen erfüllen
diese freigestellten Betriebsräte in der ÖBB und deren
Gesellschaften?
- Wie viele dieser freigestellten
Betriebsräte haben Doppelfunktionen, welche Doppelfunktionen sind
dies und bei welcher Gesellschaft?
- Werden diese freigestellten
Betriebsräte für ihre Doppelfunktionen entlohnt?
- Welche Auswirkung wird die
Zusammenlegung der ÖBB-Gesellschaften auf die freigestellten
Betriebsräte haben?
- Welche Auswirkungen wird die
Zusammenlegung der ÖBB auf die Angestellten/Bediensteten der ÖBB
und deren Gesellschaften haben?
- Wie viele dieser freigestellten
Betriebsräte sind politisch für die SPÖ oder SPÖ nahen
Vereinigungen tätig?
- Wie stellen Sie sich diese
„stärkere Flexibilität bei den Beschäftigten“
der ÖBB vor?
- Wie sollen die Mitarbeiter der
ÖBB nach Bedarf, flexibel eingesetzt werden?
- Auf welche gesetzlichen
Grundlagen stützen Sie sich dabei?
- Wie sollen die Änderungen
im Dienstrecht für Bedienstete der ÖBB in Zukunft ausgestaltet
werden und wann soll dies geschehen?
- Wurde bei der geplanten
Zusammenlegung der ÖBB Gesellschaften die
Maastricht-Konformität, wie es auch vom Rechnungshof gefordert wurde,
überprüft?
- Wenn ja, worin manifestiert
sich diese in der Regierungsvorlage (227. d.B.) betreffend
ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbahngesetz, das Privatbahngesetz 2004
und das Eisenbahngesetz 1957 geändert werden? Wenn
nein, warum nicht?