2920/J XXIV. GP
Eingelangt am 01.09.2009
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Spadiut
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend Hanusch- Krankenhaus
Das Hanusch- Krankenhaus im 14. Wiener Gemeindebezirk ist das einzige allgemeine öffentliche Krankenhaus Österreichs unter der Führung eines Krankenversicherungsträgers, nämlich der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK). Diese ist damit der einzige Versicherungsträger der sich ein Krankenhaus mit einem jährlichen Defizit von aktuell prognostizierten rund 41 Millionen Euro „leistet“ - und welches zudem seine Schulden mit Mitteln der übrigen Bundesländer, über den so genannten „Ausgleichsfonds“, abgegolten bekommt.
Die Kritik, dass der Ausgleichsfonds damit zur Abdeckung von Wiener Finanzierungsproblemen zweckentfremdet wird, ist von Seiten der Bundesländer offen ausgesprochen und entsprechende gerichtliche Schritte wurden eingeleitet.
Wie mit dem Bericht des Rechnungshofes 2006 bestätigt wird, soll eine weitere Senkung des Verwaltungsaufwandes bei der WGKK umgesetzt werden, welche auch dringende Maßnahmen bezüglich des Hanusch- Krankenhauses vorsieht. Im Regierungsprogramm für die XXIII. Gesetzesperiode war dazu noch dezidiert „die Überführung des Hanusch- Krankenhauses in den Krankenanstaltenverbund“ angeführt.
In der Wiener Stadtregierung, deren Bürger das Hanusch- Krankenhaus versorgt, ist es wiederum nicht geplant das defizitäre Hanusch- Krankenhaus von der ebenso akut defizitären Wiener Gebietskrankenkasse zu übernehmen.
Im Lichte der angekündigten Kassen- und Gesundheitsreform der österreichischen Bundesregierung
stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgende
ANFRAGE